Droht Verkaufsverbot

D: Apple-Streamingdienste verletzen Patentrecht

Elektronik
18.03.2016 09:08

Apple verstößt nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf mit Software für seine Musik- und Video-Streamingdienste gegen Patente des Schweizer Unternehmens Kudelski. Der US-Technologieriese dürfe Angebote, bei denen Musik und Videos sowie zusätzliche Informationen zusammen aus dem Internet über iPads, iPhones und Mac-Computer abgerufen würden, deshalb in Deutschland nicht verkaufen, erläuterte das Gericht. Genannt werden etwa beliebte Anwendungen wie iTunes, der Video-Player Quicktime oder die Streaming-Box Apple TV.

Welche Konsequenzen Apple aus dem Urteil zieht, oder ob der Konzern in Berufung geht, ist bislang unklar. Ein Sprecher des Konzerns lehnte eine Stellungnahme ab. Auch Kudelski wollte sich zu dem Urteil nicht äußern. Apple droht dem Urteil zufolge ein Bußgeld von 250.000 Euro je Zuwiderhandlung. Der Konzern könnte eine einstweilige Verfügung gegen die Vollstreckung beantragen oder gegen das Urteil selbst in Berufung gehen.

Die auf Verschlüsselungssoftware spezialisierte Schweizer Firma hatte Apple 2014 in Deutschland wegen der Verletzung von Patenten verklagt, in den USA ist eine ähnliche Klage anhängig. Apple hatte daraufhin beim Bundespatentgericht in München beantragt, die Patente von Kudelski zu annullieren. Das Landgericht Düsseldorf erklärte aber, es sei wenig wahrscheinlich, dass diese Nichtigkeitsklage Erfolg haben werde.

Die Schweizer haben seit 2012 eine ganze Reihe von Patent-Prozessen gegen mehrere große Technologie-Konzerne angestoßen, darunter Google, Cisco Systems, Netflix und Verizon.

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