„Ich bin 35, aber ...“
Das Kartellgericht hat gegen Hewlett-Packard wegen Preisabsprachen mit österreichischen Wiederverkäufern eine Geldbuße von 640.000 Euro verhängt. Die Entscheidung des Kartellgerichtes vom 1.12.2015 sei rechtskräftig, gab die Bundeswettbewerbsbehörde am Donnerstag bekannt.
Bei den wettbewerbswidrigen Abstimmungen ging es unter anderem um Preisbeschränkungen bei Druckern, Notebooks und Multifunktionsgeräten im Zeitraum Juli 2009 bis Mai 2014, hieß es.
Bei der Berechnung der Geldbuße habe sich mildernd ausgewirkt, dass HP bei der Aufklärung des Sachverhalts kooperiert und damit der Bundeswettsbewerbsbehörde die Arbeit erleichtert habe.
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