"Noch Platz frei"

Mauthausen-Posting: Pensionist in Krems verurteilt

Web
04.03.2016 11:19

Weil er im Zuge der Flüchtlingskrise im September des Vorjahres auf Facebook zu einer "mit Strafe bedrohten Handlung" aufgefordert hatte, ist ein Pensionist am Freitag im Landesgericht Krems verurteilt worden. Der 65-Jährige nahm die Strafe - 360 Tagessätze zu je vier Euro oder im Fall der Nichteinbringung des Geldes 180 Tage Haft - an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte laut Richterin auf der Facebook-Seite der FPÖ einen Artikel mit dem Titel "Nächste Flüchtlingswelle: 200.000 sind am Weg nach Österreich" mit den Worten "Und gleich erschießen oder zurück außer die Kinder denen gehört Schutz" kommentiert. Wenige Minuten später legte der 65-Jährige nach: "In Mauthausen ist noch Platz frei. Da könnte man das Steuergeld sparen", schrieb er in einem weiteren Posting.

Angeklagter uneinsichtig
Er habe gemeint, dort wären Frauen und Kinder geschützt, während die Zeltlager für Flüchtlinge unmenschlich seien, versuchte sich der Mann nun vor Gericht herauszureden. Wer das falsch verstehe, tue ihm leid, sagte er aufgebracht. Auf die Frage, was er mit "gleich erschießen" gemeint habe, antwortete er vage. Gegenüber der Polizei hatte er überhaupt geleugnet, derartige Kommentare verfasst zu haben.

Wehrsportveranstaltungen mit Gottfried Küssel
Dass er in den 1980er-Jahren in der rechten Szene um Gottfried Küssel bei Wehrsportveranstaltungen dabei gewesen war, spielte der Pensionist herunter. Er sei nie gewaltbereit gewesen, habe sich das damals "nur angeschaut" und sich "sofort distanziert", entgegnete er der Richterin auf deren Erinnerung an seine Vergangenheit.

Die Richterin glaubte dem Beschuldigten nicht, dass seine Bemerkung zum einstigen NS-Konzentrationslager in Mauthausen harmlos gemeint war. Milderungsgrund sah sie ebenfalls keinen. Dass der Mann nicht wegen Verhetzung angeklagt worden war, lag nur daran, dass die Tat im September 2015 begangen wurde. Im Zuge der jüngsten Strafrechtsreform wurde 2016 die Strafbarkeit hetzerischer Tathandlungen verschärft bzw. um Flüchtlinge und Ausländer erweitert.

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