Windows 10

Microsoft wegen Datenschutzklausel verklagt

Web
01.03.2016 09:53

Seit Mitte vergangenen Jahres bietet Microsoft sein neues Betriebssystem Windows 10 als kostenfreies Upgrade für Nutzer von Vorgängersystemen wie etwa Windows 8.1 an. Wer umsteigt, sieht sich mit einer unzureichenden Datenschutzklausel konfrontiert. Das jedenfalls meint die Verbraucherzentrale NRW und hat Microsoft nun verklagt.

Für das Upgrade müssen den Verbraucherschützern zufolge Lizenzbestimmungen akzeptiert werden. Per Klausel verlangt Microsoft darin die Einwilligung in die Datenerhebung und -nutzung pauschal für alle Funktionen und Dienste gemäß der eigenen seitenlangen Datenschutzerklärung, auf die der Softwareriese in der Klausel verweist. Dabei gilt: Ohne Zustimmung kein Upgrade.

Solche brisanten Klauseln bedürfen nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW einer optischen Hervorhebung, sodass Nutzer transparent erkennen können, welchen Bedingungen sie zustimmen sollen. Doch genau daran hapere es bei Microsoft. Darüber hinaus, kritisieren die Verbraucherschützer, werde der Nutzer nicht ausreichend informiert, in welche Datenerhebung und -nutzung er konkret einwilligt. Zu lang, unübersichtlich und unbestimmt, bemängelte die Verbraucherzentrale NRW.

Die Folge: Die Konsumentenschützer haben das US-Unternehmen abgemahnt und aufgefordert, die unzureichende Datenschutzklausel nicht mehr zu verwenden. Da Microsoft sich jedoch geweigert habe, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, habe man Klage vor dem Landgericht München eingereicht. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens empfiehlt die Verbraucherzentrale Nutzern von Windows 10, den Datenschutz zu erhöhen. Eine kostenlose Anleitung dazu bieten die Verbraucherschützer auf ihrer Website.

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