Urteil

Flüchtlinge mindern Hauswert

Salzburg
24.02.2016 18:58

Ein Urteilsspruch, der aufhorchen lässt und ein Nachbarschaftsstreit ohne Gewinner: Eine Zivilrichterin hat jetzt in Salzburg entschieden, dass alle Miteigentümer eines Gebäudes zustimmen müssen, wenn Teile davon als Asylunterkunft vermietet werden.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht ein Haus in Zell am See-Schüttdorf, das zwei Eigentümer hat: Ein Mann aus Pfarrwerfen hat in seiner Hälfte Ende des Jahres eine Flüchtlingsunterkunft für 44 Asylbewerber eingerichtet. Die zweite Eigentümerin, eine Chinesin aus Zell, verpachtet ihren Teil des Gebäudes an das China-Restaurant "Asia Royal." Zwischen beiden herrscht seit längerem ein Nachbarschaftsstreit. Zuerst klagte der Mann gegen den Restaurant-Betrieb und bekam in zweiter Instanz recht, weil er als Miteigentümer vorher seine Zustimmung für eine Umwidmung hätte geben müssen. Jetzt klagte die Frau wiederum ihn, weil er ohne ihre Zustimmung seinen Beherbergungsbetrieb in eine Asylunterkunft umwandelte - und auch sie bekam recht.

Interessant ist hier die Begründung des Zivilgerichts. Im Urteilsspruch heißt es: Vorbehalte gegen Flüchtlingsunterkunft "Die Interessen der Miteigentümerin können schon dadurch berührt sein, da in Teilen der Bevölkerung Vorbehalte gegen Flüchtlingsunterkünfte bestehen und daher beispielsweise im Falle des Verkaufes der Verkehrswert der Anteile der Klägerin gemindert sein könnte." Im Klartext: Flüchtlinge können laut Gericht den Wert einer Immobilie mindern. Der Mann hätte daher zuvor die Bewilligung der Miteigentümerin einholen müssen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, der Anwalt des Mannes, Anton Waltl, will jetzt in Berufung gehen. "Das ist wirklich ein sehr merkwürdiges Urteil, wir werden das anfechten - notfalls bis zum Obersten Gerichtshof", erklärt der Jurist gegenüber der "Krone". Er ärgert sich auch über den schnellen Richterspruch. Gerne hätte er Zeugen wie den Bürgermeister zu Wort kommen lassen, um zu belegen, dass es zu keinerlei Beeinträchtigung durch das Quartier kommt.

Flüchtlinge dürfen vorläufig bleiben
"Wir sehen der Berufung gelassen entgegen,", so der Anwalt der Gegenseite, Alexander Bosio. Er hat seine Mandantin telefonisch über das Urteil unterrichtet, sie ist zur Zeit im Krankenhaus. Die Flüchtlinge dürfen jedenfalls vorläufig in dem Haus verbleiben. Das ist auch finanziell nicht ganz uninteressant: Immerhin zahlt der Staat bis zu 120 Euro Miete für einen Asylbewerber, für eine Familie sogar bis zu 240 Euro. Das sei hier aber nur als Randnotiz vermerkt.

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