Urteil in Wels

Ein Jahr bedingt wegen judenfeindlicher Postings

Web
24.02.2016 07:33

Ein Geschworenensenat im Landesgericht Wels hat am Dienstag einen 23-jährigen Afghanen wegen Israel- bzw. judenfeindlicher Postings nach dem Verbotsgesetz sowie wegen illegalen Waffenbesitzes zu einem Jahr bedingt und einer unbedingten Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte als Motiv angegeben, er habe sich "viele Likes" erwartet.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zwei Postings auf seinem Facebook-Profil - eines vom Juli 2014, eines vom Juni 2015 - zur Last: Das erste zeigt ein Bild von Adolf Hitler und trägt den Schriftzug "Ich könnte alle Juden töten, aber ich habe einige am Leben gelassen, um euch zu zeigen, wieso ich sie getötet habe - Adolf HITLER". Das zweite zeigt einen Totenkopf mit zwei darunter gekreuzten Knochen und dem Schriftzug "Keep calm and fuck Israel".

"Viele Likes" als Motiv
Der Angeklagte will die Bilder nur hochgeladen haben, um "viele Likes" zu bekommen. Für die Staatsanwaltschaft ist das "eine reine Schutzbehauptung". Der Verteidiger des 23-Jährigen wies auf die Geschichte seines Mandanten hin: Er kam als 16-Jähriger alleine nach Österreich und hat mittlerweile Asylstatus. Seine Mutter sei nach wie vor auf der Flucht. "Die Erziehung wurde vernachlässigt."

Ein Jahr bedingt und Geldstrafe
Die Geschworenen folgten mehrheitlich der Ansicht der Staatsanwaltschaft. Sie sprachen den 23-Jährigen mit fünf zu drei Stimmen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz schuldig und - wegen eines illegalen Pfeffersprays - einstimmig des Vergehens gegen das Waffengesetz. Von einem ebenfalls angeklagten Drogendelikt wurde er freigesprochen, denn die Ermittlungsergebnisse und die Aussagen eines Zeugen dazu waren dem Gericht zu dünn. Die Staatsanwaltschaft prüft nun allerdings eine strafrechtliche Verfolgung des Zeugen, der seine - den Afghanen belastende - polizeiliche Aussage vor Gericht widerrufen hat.

Urteil nicht rechtskräftig
Der Angeklagte fasste damit ein Jahr bedingt sowie eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro aus. Eine offene Bewährung wegen eines Drogendelikts wurde nicht widerrufen, allerdings die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Der Afghane nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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