Betrüger gesucht

Gericht belangte falschen Vater wegen Unterhalt

Österreich
19.02.2016 13:10

Mit einem Kuckuckskind der etwas anderen Art hat es Anfang des vergangenen Jahres ein Deutscher zu tun bekommen: Herr W. wurde plötzlich gerichtlich dazu aufgefordert, für einen minderjährigen Salzburger Unterhalt zu zahlen - er sei der Vater des Kindes. Der Mann, der weder mit dem Buben noch dessen Mutter je in Kontakt war, zog bis zum Obersten Gerichtshof. Nun wird der tatsächliche Vater polizeilich gesucht - er soll die Identität von Herrn W. gestohlen haben.

Herr W. hatte im Jahr 2007 seinen Personalausweis verloren. Der tatsächliche Vater des Kindes, dessen Namen ihm nicht bekannt sei, dürfte dann mittels dieses Ausweises eine falsche Identität vorgetäuscht haben - und diese sogar dafür benutzt haben, um Unterhaltszahlungen zu entgehen.

So dürfte der Mann die Vaterschaft zwar anerkannt haben - allerdings eben nur unter Angabe des falschen Namens. Als der betroffene Bub im Februar 2010, vertreten durch einen Wohlfahrtsträger, einen Unterhaltsvorschuss beantragte, gab er also Herrn W. als seinen Vater an. Was folgte, war eine langjährige, aber erfolglose Suche nach dem Deutschen, eine Adresse des Mannes war nämlich nicht bekannt. Deshalb gewährte das Bezirksgericht Hallein einen Unterhaltsvorschuss für den Zeitraum von Februar 2010 bis Jänner 2015.

Deutscher zog vor OGH
Erst als der Bub im Jänner 2015 die Weitergewährung der Vorschusszahlungen beantragte, gab er erstmals eine "letzte bekannte Adresse" von Herrn W. an. Das Gericht genehmigte weitere Zahlungen bis Jänner 2020. Es erklärte allerdings, dass der Unterhaltsschuldner zur Rückzahlung der Unterhaltsvorschüsse verpflichtet sei, ansonsten erfolge eine Exekution.

Dieser Beschluss wurde Herrn W. unter der angegebenen Adresse zugestellt. Der Deutsche erhielt den Brief und wehrte sich. Nach einigen Rückschlägen zog Herr W. schließlich bis zum Obersten Gerichtshof - der gab dem Mann Recht und erklärte die Vaterschaftsanerkenntnis für unwirksam.

Echter Vater wegen schweren Betrugs gesucht
Der Aufenthaltsort des echten Vaters ist weiterhin nicht bekannt. Die Polizei veröffentlichte nun ein Foto des Mannes, der den Buben tatsächlich gezeugt haben soll. Dem Identitätsbetrüger wird nicht nur die Verletzung der Unterhaltspflicht vorgeworfen, er wird von den Ermittlern auch wegen schweren Betrugs im Zusammenhang mit Warenbestellungen gesucht.

Der Verdächtige hat in den Jahren 2008 bis 2010 in Golling und in den Jahren 2010 bis 2011 im Raum Graz unter falscher Identität gelebt. In Graz wurden etwa Anzeigen wegen Urkundenunterdrückung, des Gebrauchs fremder Ausweise und Kreditbetrugs erstattet. Der Gesuchte ist etwa 30 Jahre alt, 1,75 bis 1,80 Meter groß, 80 bis 85 Kilo schwer und hat brünette Haare und braune Augen. Auffallend sind Tätowierungen an beiden Oberarmen.

Hinweise sollen an die Polizeiinspektion Golling unter der Telefonnummer 059/133-5104 gehen.

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