Anlassfall

EU-Urteil: Haftverlängerung für Asylwerber möglich

Ausland
15.02.2016 17:46

Schwer straffällige Asylwerber müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch nach Verbüßung ihrer Strafe weiter mit Inhaftierung rechnen. Das entschieden die Luxemburger Richter am Montag. Voraussetzung ist aber, dass die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in Gefahr sind.

Die Richter urteilten auch, dass eine bereits gefällte Entscheidung zur Ausweisung durch einen erneuten Asylantrag nicht hinfällig wird. Das heißt, falls auch der neue Asylantrag abgelehnt wird, kann der Betroffene zügig abgeschoben werden, das Verfahren muss nicht von vorne beginnen.

Anlassfall aus den Niederlanden
Anlass ist der Fall eines Mannes, der zwischen 1995 und 2013 drei Asylanträge in den Niederlanden stellte. 2014 wurde der letzte dieser Anträge abgelehnt, außerdem sollte der Betroffene sofort die EU verlassen. Der zuständige Staatssekretär verhängte zudem eine Einreisesperre von zehn Jahren.

Der Mann wurde im Zeitraum von 1999 bis 2015 in 21 Fällen vor allem wegen Diebstahls zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt. 2015 wurde er wegen eines Diebstahls und der Missachtung des Einreiseverbots erneut festgenommen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt - noch während der Haft stellte er einen weiteren Asylantrag. Den konkreten Fall muss nun ein niederländisches Gericht entscheiden.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele