Der deutsche Musikrechteverwerter Gema hat im Streit mit YouTube erneut eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Oberlandesgericht München wies eine Schadenersatzklage am Donnerstag ab. Der Vorsitzende Richter bestätigte damit am Donnerstag das Urteil des Münchner Landgerichtes aus dem vergangenen Jahr.
Dass der jahrelange Rechtsstreit mit dem Urteil beigelegt ist, ist allerdings unwahrscheinlich. "Wir werden hier nur den Revisionsführer bestimmen", sagte der zuständige Richter Rainer Zwirlein. Voraussichtlich heißt die nächste Station: Bundesgerichtshof. "Sollte die Klagepartei auch dort kein Glück haben, gibt es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde."
Im Kern dreht sich der schon seit Jahren währende Streit um die Frage, ob YouTube ein Musikdienst ist und damit in der generellen Verantwortung für die dort eingestellten Inhalte steht oder nur eine Plattform für die Verbreitung von Inhalten seiner Nutzer bietet. Der Streitwert des Verfahrens ist auf 1,6 Millionen Euro festgesetzt.
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