"Krone"-Ombudsfrau

Ein Auto + zwei Patienten = doppelte Verrechnung

Ombudsfrau
20.01.2016 10:43

Zwei Personen, die sich ein Taxi teilen, müssen nicht den doppelten Tarif bezahlen. Im Fall eines Krankentransports aber schon. Zumindest beim Roten Kreuz in Oberösterreich. Zwei Patienten, die einander nicht kannten, aber gemeinsam nach Wien gefahren wurden, werden je mehr als 400 Euro verrechnet.

Von einem Therapiezentrum in Oberösterreich musste Friedrich S. nach Wien geführt werden. Ihm war bewusst, dass die Transportkosten mit dem Rettungswagen nicht von der Krankenkasse bezahlt werden und er diese aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Was er jedoch nicht wusste, dass mit demselben Wagen ein zweiter Patient nach Wien gebracht wurde. "Obwohl wir zu zweit waren, und uns das Auto quasi geteilt haben, wird jetzt jedem der volle Betrag verrechnet, das finde ich nicht korrekt", wandte sich der in Niederösterreich lebende Mann an die Ombudsfrau.

Für das Rote Kreuz Oberösterreich ist die Doppelverrechnung eindeutig richtig. Die Transportkosten-Verrechnung erfolge pro Patient und nicht pro Fahrzeug. Aufgrund des Gleichheitsprinzips gelte für jeden Patienten derselbe Tarifsatz, wobei sich der generelle Anteil der Mehrfachtransporte bereits preismindernd auf die Tarife auswirkt. Na ja, mehr als 800 Euro für den Transport von zwei Personen von Oberösterreich nach Wien erscheinen nicht gerade günstig...

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