Zurechnungsfähig?

Grazer Amokfahrt: Widersprüchliche Täter-Gutachten

Österreich
14.01.2016 10:28

Der Prozessauftakt gegen Alen R., den Amokfahrer von Graz, wird sich wohl noch weiter verzögern: Denn das zweite psychiatrische Gutachten weicht in seinen Ergebnissen von den Beurteilungen des ersten Sachverständigen massiv ab. Die eine Analyse befand R. als zurechnungfähig, die andere nicht. Daher könnte nun eine dritte Expertenmeinung von einem "Obergutachter" eingeholt werden müssen.

Einigkeit bestehe bei den beiden Gutachtern darüber, "dass der Beschuldigte die Taten unter dem Einfluss einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades begangen hat und bei ihm die Gefahr weiterer solcher Taten besteht", teilte die Staatsanwaltschaft Graz am Donnerstag mit. Die Einschätzung, ob der Beschuldigte zurechnungsfähig war, wurde aber von einem Gutachter verneint, vom anderen bejaht.

Gutachter zu Stellungnahme aufgefordert
Die beiden Sachverständigen werden nun aufgefordert, Stellung zu nehmen und dabei auch die Ergebnisse des jeweils anderen einzubeziehen. "Lassen sich dadurch die Diskrepanzen in den Schlussfolgerungen nicht ausräumen", sei ein drittes Gutachten nötig. Dieses muss von einem Psychiater mit Lehrbefugnis an einer in- oder ausländischen Universität erstellt werden. Wer das sein könnte, stehe noch nicht fest, sagte Staatsanwalt Christian Kroschl.

Der Amokfahrer hatte angegeben, dass er sich zum Tatzeitpunkt verfolgt gefühlt hatte, sprach von Schüssen, die er gehört haben will, und dass er deswegen Angst gehabt habe. Für Gutachter Manfred Walzl dagegen war der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Der zweite Gutachter, Peter Hofmann, kam zum entgegengesetzten Schluss.

Video-Archiv: Drei Tote und etliche Verletzte bei Amokfahrt in Graz

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