Dreimal gegen Sturm
Im Klagenfurter EM-Stadion darf wieder Fußball vor vollen Rängen gespielt werden. Das Landesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von sechs Anrainern gegen die Baubewilligung abgewiesen, damit ist auch das Cupfinale am 19. Mai gesichert. Gegen das Erkenntnis von Richter Burghard Rulofs ist eine ordentliche Revision nicht zulässig.
Die Stadt Klagenfurt hatte beim Landesverwaltungsgericht einen Kompromiss angeboten, wonach etwa pro Jahr lediglich fünf Veranstaltungen abseits des Sports erlaubt sind, Nachbesserungen gab es auch beim Verkehrskonzept und beim Lärmschutz.
Die Erkenntnis vom 7. Jänner ist am Mittwoch im Klagenfurter Rathaus und bei den Beschwerdeführern eingetroffen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.