Lücke im Gesetz?

Petition für Hunde-Registrierung durch Tierärzte

Tierecke
13.01.2016 09:00

Durch die eindeutige Kennzeichnung mit einem Mikrochip kann einem entlaufenen, gestohlenen oder ausgesetzten Hund schnell geholfen werden. Der Besitzer kann vom Tierarzt mittels Lesegerät in kürzester Zeit eruiert werden - oder vielmehr könnte, denn immer noch scheint vielen Hundehaltern nicht klar zu sein, dass sie gesetzlich nicht nur dazu verpflichtet sind, ihren Vierbeiner chippen zu lassen, sondern dass auch die Registrierung des Chips in einer Datenbank vorgeschrieben ist.

Der Tierschutzverein "Hunde-Such-Hilfe" fordert jetzt eine Registrierungspflicht der Tiere sofort bei der Chip-Setzung durch die Tierärzte. Derzeit wird die Registrierung des Mikrochips nämlich dem Besitzer überlassen, sie muss nicht sofort in der Praxis erfolgen. Doch nicht jeder Halter scheint den Hund dann auch in der Datenbank eintragen zu lassen - das führt dazu, dass zahlreiche Vierbeiner zwar mit Chip, aber ohne dazugehörigen Daten herumlaufen, was die elektronische Kennzeichnung vollkommen sinnlos macht.

"Bitte unterschreiben Sie, damit sich etwas ändert!"
"Leider wird oftmals auf die Registrierung vergessen oder vom Tierarzt unzureichend darauf hingewiesen, und so kommen viele entlaufene und gestohlene Tiere nicht oder viel später als notwendig wieder nach Hause. Um diesen Umstand zu ändern, haben wir eine Petition bei Avaaz gestartet und bitten alle Tierfreunde, diese zu verbreiten und zu unterschreiben", so Regina Drlik vom Tierschutzverein "Hunde-Such-Hilfe".

Die Petition finden Sie HIER.

So funktioniert die Registrierung
Die Eintragung in der Datenbank des Gesundheitsministeriums kann entweder direkt mit Bürgerkarte, beim Tierarzt, bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder bei einer der drei privaten Meldestellen Petcard , Animaldata.com  oder IFTA  erfolgen. Letztere übertragen die persönlichen Daten anschließend an die Datenbank des BMG. Für in Wien wohnhafte Hundehalter bietet die MA 60 als kostenloses Service an, diese Eintragung vorzunehmen. Das Registrierformular kann per Mail (tierschutz@ma60.wien.gv.at ) angefordert werden.

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