MegaUpload-Prozess

Richter genehmigt Auslieferung von Dotcom an USA

Web
23.12.2015 07:54

Paukenschlag im Prozess gegen Kim Dotcom: Ein Richter im neuseeländischen Auckland genehmigte am Mittwoch die Auslieferung des einstigen MegaUpload-Gründers an die USA. Nach einer neunwöchigen Anhörung sei die Beweislage "überwältigend", so das Urteil.

Zu entscheiden war nicht über eine mögliche Schuld Dotcoms, sondern lediglich darüber, ob die Anschuldigungen stichhaltig genug für eine Auslieferung sind. Dotcom, Gründer des inzwischen geschlossenen Sharehosters MegaUpload, drohen in den USA 20 Jahre Haft wegen Urheberrechtsverletzungen, Betrugs und Geldwäsche.

Die US-Justiz will dem 41-Jährigen, der mit seiner Tauschbörse ein Vermögen verdiente, den Prozess machen und ihn für die großflächige Weiterverbreitung von Online-Inhalten ohne Berücksichtigung der Urheberrechte zur Verantwortung ziehen. Auch die früheren MegaUpload-Manager Finn Batato, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk sollen in den USA vor Gericht gestellt werden.

Nach Berechnungen der US-Behörden soll MegaUpload mit Urheberrechtsverletzungen einen Gewinn von 175 Millionen Dollar (knapp 160 Millionen Euro) gemacht haben, während die Hersteller von Filmen, Musik und Software Verluste von 500 Millionen Dollar verzeichneten. Das FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein.

"Es gibt Wichtigeres als Urheberrecht"
Der Fall hatte im Jänner 2011 seinen Anfang genommen, als bewaffnete neuseeländische Polizisten Dotcoms Anwesen in Auckland durchsuchten, während zeitgleich die US-Bundespolizei FBI gegen den gebürtigen Deutschen ermittelte. Dotcom weist alle Vorwürfe zurück und scheint das Urteil relativ locker zu nehmen.

Schon zuvor hatte er seinen Freunden via Twitter versichert: "Ganz egal, was morgen im Gericht passiert, mir wird es gut gehen." Wenige Stunden später twitterte er: "Danke für eure Unterstützung. Der Kampf geht weiter. Genießt die Feiertage. Ich freue mich auf meine Kinder. Es gibt Wichtigeres als Urheberrecht."

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