UN-Jurist fordert:

Google soll User bei suspekten Suchanfragen melden

Web
18.12.2015 10:41

Geht es nach einem einflussreichen britischen Staatsanwalt, sollen Suchmaschinen wie Google, Bing oder Yahoo dazu verpflichtet werden, Nutzer zu melden, wenn diese nach verdächtigen Begriffen suchen. Das forderte er bei einer UN-Tagung zum Thema Terrorismus im Internet. Das Problem an seiner Forderung: Wer legt fest, welche Suchanfrage verdächtig ist und welche nicht?

Für den britischen Staatsanwalt Dan Suter, der für die Kooperation mit US-Behörden zuständig ist und regelmäßig Telekommunikations- und Internetfirmen um die Herausgabe von Beweismitteln bittet, sind die aktuellen Möglichkeiten der digitalen Terrorismusbekämpfung nicht ausreichend.

Vorbild: Kinderporno-Meldegesetz
"Ich sehe jeden Tag Verzögerungen im System", zitiert das IT-Portal "Heise" Suter. Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Staaten gehe oft schleppend langsam vonstatten. Ein Problem, das gelöst wäre, wenn etwa Suchmaschinen verdächtige Nutzer automatisch den Behörden in jenem Land melden würden, aus dem die Suchanfrage kam.

Suter wünscht sich deshalb Gesetze, die Suchmaschinenbetreiber wie Google zur automatischen Weitergabe verdächtiger Aktivitäten an die Behörden zwingen. In den USA gibt es ein ähnliches Gesetz bereits im Kampf gegen Kinderpornos. Pädophiles Material, das vom Betreiber eines Online-Dienstes entdeckt wird, muss von diesem gemeldet werden. Die Suche nach solchem Material erfolgt mit automatisierten Scannern, wie sie wohl auch bei der Suche nach verdächtigen Suchanfragen verwendet würden.

Automatische Scanner nicht unfehlbar
Das Problem an dieser Vorgehensweise: Die Scanner sind nicht unfehlbar, wie etwa der deutsche Rechtsanwalt Udo Vetter kritisiert. Er hat heuer bereits einen Mandanten vertreten, der wegen des Uploads fragwürdiger Bilder auf Microsofts Cloud-Speicher OneDrive Besuch von der Polizei bekam. Der Kinderporno-Scanner hatte angeschlagen - nach Angabe des Mandanten zu Unrecht.

Vetter warnte bereits Anfang des Jahres, dass automatisierte Scans unschuldige Bürger ins Visier der Justiz rücken könnten. Was etwa, wenn Eltern mit dem Handy ein Foto ihres Kindes in der Badewanne knipsen, es automatisch in ihren Cloud-Speicher hochladen und dort der Kinderporno-Scanner anschlägt?

Auf Suchmaschinen umgelegt, stellen sich zwei Fragen. Erstens: Wer bestimmt, welche Suchbegriffe verdächtig sind und welche nicht? Automatisierte Scans nach Wörtern wie "Bombe" hätten zur Folge, dass Menschen, die online nach einer Erdbeer-Joghurt-Bombe suchen, womöglich zum Terroverdächtigen werden. Zweitens: Wie will man den Kontext berücksichtigen? Jemand, der online nach einer gefährlichen Chemikalie sucht, kann natürlich ein Terrorist sein. Er könnte aber auch einfach Chemielehrer sein.

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