Fahrlässige Tötung

Baby auf Gleise gestürzt: Mutter (33) angeklagt

Österreich
15.12.2015 11:14

Der grauenhafte Tod von Baby Lilly am oberösterreichischen Bahnhof Linz-Ebelsberg hat ganz Österreich erschüttert. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Linz und der Polizei ergaben nun, dass die Mutter des verunglückten Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Bremsen des Kinderwagens angezogen hatte. Deshalb wurde nun Anklage gegen die Frau erhoben - wegen fahrlässiger Tötung.

Der furchtbare Unfall am 8. April hatte für Schlagzeilen gesorgt: Während die dreifache Mutter (33) im Untergeschoß am Automaten Tickets löste, stand der Kinderwagen mit der 18 Monate alten Lilly alleine am Bahnsteig im Bahnhof Linz-Ebelsberg. Als der Zug einfuhr, rollte der Wagen auf die Gleise. Lilly hatte keine Chance.

Die allgemeine Bestürzung und Trauer über die Tragödie waren riesengroß. Der Vater des Mädchens verteidigte seine Frau damals im Interview mit der "Krone": "Sie hat die Bremsen hundertprozentig gedrückt. Ich hab' sie gefragt, sie war sich ganz sicher. Wenn man jeden Tag mit Kindern zu tun hat, macht man das automatisch."

Anklage gegen Mutter unumgänglich
Die Staatsanwaltschaft ist jedoch anderer Meinung: "Aufgrund von Zeugenaussagen und eines eingeholten Gutachtens ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Mutter die Bremsen des Kinderwagens nicht angezogen hatte, sodass dieser vom Sog des einfahrenden Zuges erfasst und auf die Gleise gerissen wurde."

Rechtlich sei das Verhalten der Mutter als fahrlässig zu qualifizieren, gab ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag bekannt. Die Anklageerhebung sei daher unumgänglich. Zu einem Prozess gegen die 33-Jährige wird es dennoch nicht kommen: Es wurde ein sogenanntes Mandatsverfahren beantragt - bei diesem entfällt eine Verhandlung und das Gericht entscheidet aufgrund der Aktenlage.

Verfahren gegen Lokführer eingestellt
Dem Lokführer konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Laut den Ermittlungsergebnissen fuhr er sogar mit einer geringeren als der erlaubten Höchstgeschwindigkeit durch den Bahnhof, sodass das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde.

Aus dem Video-Archiv: Der dramatische Unfall

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