Urteil in Innsbruck

41-Jährigen totgeprügelt: Lebenslang für Tiroler

Österreich
03.12.2015 22:26
Der Prozess nach einer Gewalttat in einer Wohnung im Innsbrucker Stadtteil Pradl im Dezember des vergangenen Jahres hat am Donnerstag am Landesgericht mit zwei Schuldsprüchen geendet. Der 34-jährige Erstangeklagte wurde wegen Mordes an einem 41-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteil. Die Geschworenen fällten den Schuldspruch einstimmig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Seinem 36-jährigen Mitangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft eine Straftat im Zustand voller Berauschung vorgeworfen. Er bekam ein Jahr Freiheitsstrafe. Auch in seinem Fall fiel das Urteil der Geschworenen einstimmig. Sein Anwalt meldete Rechtsmittelverzicht an, das zweite Urteil ist somit rechtskräftig. Der Erstangeklagte soll außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden, der zweite Beschuldigte soll hingegen eine Entzugstherapie in einer Anstalt für Entwöhnungsbedürftige antreten.

Staatsanwalt Hannes Wandl hatte den beiden Angeklagten vorgeworfen, am 16. Dezember des Vorjahres gemeinsam einen 41-jährigen Mann in dessen Wohnung getötet zu haben. Die beiden Männer sollen das Opfer getreten und geschlagen haben, wobei die tödlichen Tritte und Schläge laut Staatsanwalt dem Erstangeklagten zuzurechnen sind. "Eine Kehlkopf- und eine Zungenbeinverletzung führten schließlich zu einem Blutstau im Gehirn des Opfers", zitierte Wandl aus dem gerichtsmedizinischen Gutachten. Die Todesursache sei eine Hirnschwellung gewesen.

Angeklagter widerrief Geständnis
Der Erstangeklagte widerrief vor Gericht sein ursprünglich bei der Polizei abgelegtes Geständnis. "Ich bekenne mich der Körperverletzung schuldig, aber nicht des Mordes", sagte der 34-Jährige zu Richterin Helga Moser. "Bei der Einvernahme bei der Polizei habe ich mir irgendetwas zusammengereimt", so der Angeklagte. Er könne sich an nichts mehr erinnern. Als er aber nach der Tat in der Polizeistation aufgewacht sei, habe er Abschürfungen und Schwellungen an seinen Händen entdeckt und gewusst, "dass ich etwas getan haben musste".

Auch der Zweitangeklagte behauptete, dass er sich an nichts erinnern könne. "Ich weiß noch, dass wir in der Wohnung Alkohol getrunken und Tabletten genommen haben", sagte der 36-Jährige. Danach habe er aber einen "Filmriss" gehabt und könne sich erst wieder daran erinnern, in der Polizeistation wieder zu sich gekommen zu sein.

Beschuldigter war zurechnungsfähig
Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner legte die Einweisung des Erstangeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nahe. "Mit einer über 50-prozentigen Wahrscheinlichkeit wird der Beschuldigte auch künftig wieder Taten mit schweren Folgen begehen", so die Psychiaterin. Die Gutachterin diagnostizierte bei dem 34-Jährigen eine "emotional instabile Persönlichkeitsstörung". Der Angeklagte weise eine ungerichtete Wut und eine grundlegende Gereiztheit auf. "Seine Aggressionen können sich jederzeit gegen jeden entladen", sagte Kastner. Trotzdem war der Beschuldigte laut der Psychiaterin zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.

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