Jubiläum gefeiert

Oberhauser über zehn Jahre Bundestierschutzgesetz

Tierecke
30.11.2015 08:52
Vor zehn Jahren ist das Bundestierschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Jubiläum wurde

Mit dem Bundestierschutzgesetz wurden in Österreich alle tierschutzrechtlichen Angelegenheiten bundesweit einheitlich geregelt. Zuvor gab es zehn Landesgesetze, Salzburg hatte sogar zwei. Das Tierschutzgesetz legt fest, dass für alle allgemeinen Angelegenheiten des Tierschutzes, also für die Gesetzgebung, das Gesundheitsressort verantwortlich ist. Die Vollziehung ist weiterhin Landeskompetenz.

Verbesserungen umgesetzt, weitere geplant
Zahlreiche Verbesserungen konnten seit der Beschlussfassung des Tierschutzgesetzes erzielt werden. Genannt seien hier beispielhaft das Kupierverbot, das Verbot der Käfighaltung bei Legehennen und das Verbot von Wildtieren in Zirkussen. Außerdem wurden mit dem Tierschutzgesetz drei wichtige Gremien eingerichtet: die Tierschutzkommission, der Tierschutzrat und der Vollzugsbeirat. Die drei Gremien stehen der Ministerin für sämtliche Belange des Tierschutzes beratend zur Seite
- so auch bei der Ausarbeitung des "Arbeitsplan Tierschutz 2014-2018". Dieser enthält alle vom Ressort für diesen Zeitraum geplanten Vorhaben.

Eingriffe bei "Nutztieren" sollen schmerzfrei werden
Das nächste große Vorhaben im Bereich des Tierschutzes ist das Thema "Eingriffe bei Nutztieren". Dabei geht es um nicht-kurative Eingriffe an Tieren ohne Schmerzausschaltung, wie beispielsweise das Kastrieren und Schwanzkupieren von Ferkeln oder das Enthornen bei Rindern, Ziegen und Schafen. Nachdem das zwischen Herbst 2015 und Sommer 2015 laufende Projekt zur Erarbeitung von Alternativen im Bereich der gängigsten Eingriffe bei Nutztieren abgeschlossen ist, wird am 10. Dezember eine Tierschutz-Kommissionssitzung mit den Tierschutzsprechern aller Parteien stattfinden, um einen gemeinsamen Weg zu finden, der Eingriffen ohne Schmerzausschaltung künftig ein Ende setzt.

Bewusstsein zu schaffen ist ebenso wichtig
Tierschutz kann aber nicht ausschließlich durch rechtliche Maßnahmen erzielt werden. Tierschutzbildung und Bewusstseinsarbeit spielen eine ebenso wichtige Rolle. Auch in diesem Bereich hat das Gesundheitsministerium zahlreiche Aktivitäten gesetzt. Erwähnt seien hier etwa die Gründung des Vereins für Tierschutzbildung "Tierschutz macht Schule", die Einrichtung einer Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz, die Betreuung der Affen in Gänserndorf (ehemals Baxter-Affen), die Schaffung der Ausbildung zum Tierschutzqualifizierten Hundetrainer oder auch der alle zwei Jahre vom BMG verliehene Tierschutzpreis.

"Das Ziel ist das Wohlbefinden der Tieres"
"Das Ziel all unserer Aktivitäten ist stets der Schutz des Wohlbefindens der Tiere - egal ob es sich um Heimtiere, als treue Begleiter des Menschen, landwirtschaftliche Nutztiere als 'Nahrungsmittellieferanten' oder Wildtiere, Zuchttiere, Forschungstiere,... handelt", so Oberhauser.

Der "Arbeitsplan Tierschutz 2014-2018" ist unter www.bmg.gv.at abrufbar.

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