Neue Verordnung

Bei Hausabbruch droht ab Jänner Kostenexplosion

Tirol
29.11.2015 15:59
Aufwändiger, bürokratischer, teurer – die am 1. Jänner in Kraft tretende Recycling-Baustoffverordnung löste bisher kaum öffentliche Diskussionen aus. Dabei hat sie auch für Normalbürger einige Sprengkraft. „Bei Abbrucharbeiten eines alten Hauses droht fast eine Verdoppelung der bisherigen Kosten“, warnt ein Experte.

Die neue Verordnung schreibt für Baumaßnahmen, bei denen mehr als 100 Tonnen Bau- und Abbruchmaterial anfallen, ein Schad- und Störstofferkundung vor.

"Die Grenze von 100 Tonnen klingt hoch - doch das sind nur vier Kippsattelfahrzeuge, die es braucht, wenn man das Einfamilienhaus seiner Großeltern abreißt", sagt Alois Muglach, kaufmännischer Leiter der Ernst Derfeser GmbH in Vomp. Vorgeschrieben ist auch eine "rückbaukundige Person", wie sie die Firma Derfeser ausgebildet hat, doch auch dies ist ein Kostentreiber. Bei Baumaßnahmen mit mehr als 3500 m³ Rauminhalt hat dies sogar eine Fachanstalt durchzuführen (welche das sind, steht noch gar nicht fest!).

Haus zuerst rückbauen

In der Praxis muss ein altes Gebäude zunächst völlig entrümpelt werden. "Das ganze Holz, alle Bodenbeläge, alle Waschbecken müssen raus - bis nur mehr die Ziegel- und Betonwände vorhanden sind", erklärt Muglach. Vor Ort muss dann die Trennung (z. B. von gipshaltigen Abfällen) erfolgen. Die Schad- und Störstofferkundung muss bei Arbeitsbeginn komplett vorliegen. Das  Ganze nennt sich Rückbaukonzept nach ÖNORM B 3151. Das Derfeser-Fazit in einem Schreiben an Kunden und Geschäftspartner: "Es wird ab 1. Jänner zu einer empfindlichen Preiserhöhung für die Annahme von Bauschutt, Asphalt- und Betonbruch kommen."

Verschärfte Qualitätsprüfung für Recyclingmaterialien

Wenn bisher, so Experte Muglach, ein Abbruch eines Einfamilienhauses inklusive Arbeitsleistung auf 15.000 Euro kam, so wird dies künftig deutlich mehr. Denn auch die Qualitätsprüfungen für Recyclingmaterialien seien nun umfangreicher. Auch die Wirtschaftskammer ist verärgert: "Die Verordnung enthält aus unserer Sicht überbordende bürokratische und kostentreibende Bestimmungen." Hintergrund ist die strenge EU-Abfallrahmenrichtlinie. Sie sieht für Bau- und Abbruchabfälle eine 70-prozentige Recycling-Quote bis zum Jahr 2020 vor.

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