GPA klärt auf:

Wie leicht führt ein Hass-Posting zum Jobverlust?

Web
23.11.2015 10:01
Arbeitnehmer suchen immer häufiger Beratung in der Frage, ob Postings im Internet Folgen im Job haben können. Das konstatiert die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp). Deren Rechtsabteilung hat Eckpunkte zu diesem Thema zusammengefasst, um die Beratung "in den Regionen", aber auch durch Betriebsräte, einheitlich zu unterstützen, sagte Andrea Komar, Leiterin der Rechtsabteilung.

Aufsehenerregende Fälle wie jener des entlassenen Lehrlings bei Porsche oder die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses einer Spar-Mitarbeiterin hätten die Sensibilität erhöht. Die GPA-Berater erreichen demnach allgemeine Anfragen ebenso wie Personen, die mit konkreten Entlassungsdrohungen konfrontiert seien. "So ein Hassposting ist schnell abgeschickt - das kann ganz üble Folgen haben bis hin zum Arbeitsplatzverlust", sagt Komar. Und auch strafrechtliche Folgen drohen, schließlich soll ab 2016 ein strengerer Verhetzungstatbestand gelten.

Gewerkschaft sieht Aufklärungsbedarf
Viel ausjudiziert sei arbeitsrechtlich gesehen in diesem Bereich aber noch nicht. Deshalb ist nach Ansicht der GPA Aufklärung nötig. Auch die Arbeitgeber könnten dazu beitragen, meint Komar: etwa durch das Erstellen von Richtlinien oder in Schulungen. Wünschenswert wäre, wenn ein Unternehmen transparent darstelle, welches Verhalten zu möglichen Konsequenzen führt, und wie diese ausschauen, so die GPA - "von der Abmahnung bis zur Entlassung".

Fällt jemand mit einer Meinungsäußerung im Netz auf, sei für allfällige Folgen wohl ausschlaggebend, inwieweit dem Unternehmen selbst Schaden erwachse. Hier spiele auch die Position des Mitarbeiters eine Rolle - etwa, ob er im Außendienst tätig ist und/oder intensive Kundenkontakte pflegt und mit dem Unternehmen "als Gesicht, als Person in Zusammenhang gebracht wird". Auch gravierender Vertrauensverlust seitens des Arbeitgebers könne ins Treffen geführt werden.

Hass-Postings können "wirklich haarig" werden
Und wiewohl im Arbeitsrecht eher der Ansatz gelte, dass "Verhalten, das man in der Freizeit setzt, ganz selten dienstrechtliche Konsequenzen" haben sollte, müssten sich die Mitarbeiter bewusst sein, dass sie eben auch jenseits des Büros mit ihrem Arbeitgeber identifiziert werden könnten. Da reicht es vielleicht schon, im Facebook-Profil die Firma, bei der man arbeitet, anzugeben. Wenn man dann dort ein extremes Posting absetzt, "wird es wirklich haarig", so Komar.

Wobei sie betont: Inhaltlich "haben wir in der GPA überhaupt kein Verständnis für diese Art von Postings", es gehe um Information und Beratung. "Ich würde jedem Arbeitnehmer raten, überhaupt von so etwas Abstand zu nehmen". Generell "verwenden die Menschen diese neuen Medien sehr leichtfertig", stellt sie aber fest. Gerade bei jungen Menschen wäre wohl eine Abmahnung verbunden mit Sensibilisierungsmaßnahmen oft zielführender als ein schlichter Rauswurf.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele