Dieselskandal

Oberösterreich: VW-Käufer fordert sein Geld zurück

Wirtschaft
22.11.2015 08:40
Jetzt reicht es einem oberösterreichischen VW-Besitzer: Er hat nach dem Skandal um manipulierte Abgas-Software seinen Händler geklagt und fordert sein Geld zurück. "Gerade bei der Marke Volkswagen, die für konservative Seriosität steht, erwartet jeder Käufer ein manipulationsfreies Fahrzeug. Das hat er nicht bekommen", so der Anwalt des Klägers, Michael Poduschka.

Dem Autobesitzer - er hat im Mai 2014 bei einem oberösterreichischen Autohändler für knapp 32.000 Euro einen VW Touran gekauft - sei es wichtig gewesen, dass es sich um ein Dieselfahrzeug mit einem geringen Verbrauch handelt. Beim Verkaufsgespräch sei explizit auf die "BlueMotion-Technologie" eingegangen worden. Nach Angaben des Herstellers gewährleistet diese einen niedrigen Spritverbrauch und eine geringe Emission.

"Hätte die klagende Partei gewusst, dass der von ihr angekaufte Volkswagen manipuliert ist, ein Neuwagen nach zwei Jahren umfangreich repariert werden muss und die versprochenen Eigenschaften nicht für die Lebensdauer des Fahrzeuges gewährleistet werden können, hätte sie dieses Fahrzeug nicht erworben", heißt es in der Klage, die jetzt beim Landesgericht Linz eingebracht wurde.

"Händler kann Mangel nicht beheben"
Der Kläger verlangt, dass der Fahrzeughändler sein Auto zurücknimmt und er Geld zurückbekommt. Da er den Wagen schon eineinhalb Jahre hat, muss er sich ein Benutzungsentgelt abziehen lassen. Das hebe sich aber in den meisten Fällen mit den Zinsen auf, die der Händler zu bezahlen hätte, wenn der Kläger gewinnt, sagt Anwalt Poduschka.

In zweiter Linie stützt sich die Klage auf Gewährleistung: Der Mangel betreffe eine zugesicherte, aber nicht verbesserungsfähige Eigenschaft. Darüber hinaus sei der beklagte Händler "nicht fähig, den Mangel zu beheben, ohne andere wertbildende Eigenschaften wie Verbrauch und Leistung zu verändern". Zudem habe der VW-Konzern mitgeteilt, dass bei 1,6-Liter-Motoren eine "Verbesserung" gerade nicht durch ein "Update im Motormanagement" möglich sei, sondern dass es tief greifende Bauteilveränderungen brauche.

"Abgesehen davon, dass VW bisher nur versichert hat, die Mängel zu beheben, ohne zu sagen, wann und wo, ist außerdem davon auszugehen, dass dies nicht möglich ist, da ansonsten eine Abgasmanipulation von Anbeginn an nicht nichtwendig gewesen wäre", schreibt der Anwalt in der Klage.

Anwalt warnt vor Verjährung der Ansprüche
Poduschka warnt betroffene Fahrzeughalter "eindringlich" vor der Verjährung ihrer Irrtumsanfechtungsansprüche. Bei Irrtum können Ansprüche drei Jahre ab Kauf geltend gemacht werden, bei Gewährleistung sind es zwei Jahre ab Übergabe des Autos.

"Durch die von Volkswagen angebotenen Gespräche und Verbesserungsversuche wird diese Verjährung nicht gehemmt", erklärte der Rechtsvertreter. Bei einer Irrtumsanfechtung muss der jeweilige Händler, nicht der VW-Konzern in Wolfsburg geklagt werden. Der Händler habe den Irrtum ausgelöst - auch, wenn er das Auto "mit bestem Wissen und Gewissen" verkauft habe, sagte Poduschka. Der Händler könne sich das Geld in der Folge ohnehin von VW zurückholen. Die Kosten für die Klage indes würden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Poduschka kündigt weitere Klagen gegen VW-Händler an.

Der neue Touran im Video: Damals war die VW-Welt noch in Ordnung, VW-Chef Winterkorn musste inzwischen gehen.

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