Die bemerkenswerte Begründung des Oberlandesgerichts Graz: Jungwirth habe die Vorwürfe gegenüber der Landesregierung erhoben und nicht gegenüber Projektwerber und Kläger Peter Masser. Zudem bringe sie in der öffentlichen Diskussion bloß ihre Missbilligung zum Ausdruck, wenn auch "mit zweifellos überspitzten Formulierungen".
In einem anderen Punkt bliebt das Urteil gegen Jungwirth aufrecht: Sie hatte im Jahr 2013 an vier Tagen die Forststraße in Richtung Baustelle blockiert, sodass der Bagger nicht zufahren konnte. Dagegen hat die Politikerin nun nochmals berufen.
Projektwerber zahlte fast 18.000 Euro
Masser hingegen, der fast 18.000 Euro an Jungwirth zahlen musste, lässt die Sache sein, so sein Anwalt Georg Eisenberger. Die Bauarbeiten vor Ort ruhen seit mehr als zwei Jahren. Eisenberger: "Wir warten auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs." Die EU-Kommission klagte die Republik, sie sieht die derzeitige Wasserqualtität an der Schwarzen Sulm gefährdet. Derzeit deutet aber vieles darauf hin, dass die Klage abgewiesen wird.
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