Im Schlaf getötet

Ehefrau mit Brecheisen erschlagen: 6 Jahre Haft

Österreich
17.11.2015 14:01
Weil er seine Frau nach 33 Ehejahren im Februar im Schlaf mit einem Brecheisen erschlagen hat, ist ein 60-Jähriger am Dienstag in Salzburg zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Nach der Tat wollte sich der Tischler selbst das Leben nehmen und raste mit seinem Auto frontal gegen ein Tunnelportal. Er überlebte schwerst verletzt, verlor im Zuge des Unfalls das rechte Bein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Ehepaar hatte ein zurückgezogenes Leben geführt, die 57-jährige Frau war seit Jahren depressiv und konnte zuletzt den Haushalt nicht mehr führen. Sie war müde und antrieblos, zog sich zurück, verließ ungern das Haus, widmete sich auch ihren Hobbys nicht mehr. Oft war sie zu kraftlos, um am Morgen aufzustehen.

Zwar habe es immer wieder bessere Phasen gegeben, sagte der Tischler am Dienstag vor Gericht. "Normal ist mein Alltag aber schon lange nicht mehr verlaufen. Arbeiten, Essen, Schlafen. Früh ins Bett. Aber ich war mir damals nicht bewusst, dass ich das als Stress empfinde", erklärte er.

"Innere Verzweiflung gipfelte in Tat"
Laut Gerichtspsychiater habe die Intensität der Belastung aber zuletzt zugenommen. "Er ist in eine Situation gekommen, die er als ausweglos empfunden haben muss. Er hat Lösungen gesucht, versucht Kontakt zu seiner Frau herzustellen, wollte sie ärztlicher Betreuung zuführen - das ist letztlich nicht gelungen." Die innere Verzweiflung des Angeklagten sei dann in der Tat am 18. Februar gegipfelt.

Der 60-Jährige ging in den Morgenstunden ins Schlafzimmer, versetzte seiner noch schlafenden Frau drei Schläge mit dem Brecheisen gegen den Kopf. Dann deckte er die Leiche mit der Bettdecke zu, versperrte die Haustür, setzte sich ans Steuer seines Wagens und fuhr frontal gegen das Tunnelportal des Schaufelbergtunnels in Kaprun. Noch am Unfallort gestand er einer Autofahrerin, die Hilfe leisten wollte, dass er seine Frau getötet habe.

Erinnerungslücken
Die Erinnerung des Angeklagten setzt aber erst auf der Intensivstation wieder ein, auf der er drei Monate lang lag. "Das ist typisch für eine massive Bewusstseinsstörung. Das Hirn wird in seiner Funktionsweise so herabgesetzt, dass keine Aufnahme mehr erfolgen kann. Er hat darum auch keine Möglichkeit mehr, das abzuspielen", hielt der Gerichtspsychiater die Erinnerungslücken für plausibel.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gaben nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab.

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