Ab 2016

Beim Erben und Schenken gelten neue Steuer-Regeln

Wirtschaft
13.11.2015 17:00
Erben und Schenken von Immobilien innerhalb der Familie wird ab 2016 für viele Objekte teurer. Als Bemessungsgrundlage für die gestaffelte Grunderwerbssteuer gilt dann nicht mehr der dreifache Einheitswert, sondern der "Grundstückswert" (Verkehrswert). Wie man diesen berechnet, wurde jetzt vom Finanzministerium festgelegt.

Beim "Pauschalwert" werden Grund- und Nutzfläche, Bodenwert, Baukosten, Alters- und Nutzungsminderung etc. in eine Formel eingesetzt. Dabei werden Besonderheiten der einzelnen Bundesländer und in Städten Speziallagen berücksichtigt. "Das ist extrem kompliziert und für Normalbürger nicht nachvollziehbar", warnt Rupert Wolff, Präsident der Rechtsanwälte. Zur Berechnung sollte man einen Experten kontaktieren.

Eine weitere Variante setzt auf Immobilienpreisspiegel, der Verkehrswert beträgt dann 71,25% der angegebenen Werte. 2016 gilt die aktuelle Auflistung der Wirtschaftskammer, ab 2017 soll es eine eigene Auswertung der Statistik Austria geben. Als letzte Variante bleiben noch teure Schätzgutachten.

Grundsätzlich wird Erben bei Immobilien in Städten, im "Speckgürtel" und in Westösterreich, wie berichtet, deutlich teurer, in Einzelfällen (Burgenland, Waldviertel) auch billiger. Wer noch heuer schenkt, zahlt den alten Tarif.

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