6000 Euro Strafe

Feuerwehrmann wegen Facebook-Hetze verurteilt

Web
13.11.2015 08:35
Weil er über Monate hinweg auf seinem für jedermann einsehbaren Facebook-Profil ausländer- und islamfeindliche Postings hinterlassen hat, ist ein Mitglied der Wiener Berufsfeuerwehr im Wiener Landesgericht wegen Verhetzung, Herabwürdigung religiöser Lehren und Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung verurteilt worden. Es wurde eine Geldstrafe von 6.000 Euro verhängt.

Die Hälfte der Buße sprach Richter Stefan Apostol unbedingt aus, der Rest wurde dem Feuerwehrmann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Der 48-Jährige nahm die Strafe an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Dem Feuerwehrmann waren seinen Angaben zufolge die Sicherungen durchgebrannt. Er sei "grundsätzlich nicht fremdenfeindlich", aber im Zuge von Medienberichten über den Islamischen Staat (IS) habe es ihm "das Hirn aussig'haut". Er habe sich "Luft machen wollen", sagte der Beamte, der nach Bekanntwerden der gegen ihn erhobenen Vorwürfe vom Dienst suspendiert wurde.

Feuerwehrmann soll "Kragen geplatzt" sein
Der Islam gehöre "ausgerottet", Moscheen "abgefackelt" bzw. "in Trümmer gelegt", hatte der Angeklagte unter anderem auf Facebook verkündet. Seinem Mandanten sei während des Nachtdiensts, als er stundenlang vor dem Computer herumsaß und durchs Internet surfte, "der Kragen geplatzt", argumentierte Verteidiger Werner Tomanek.

Während des Großteils des inkriminierten Tatzeitraums - die Anklage umfasste verbale Ergüsse zwischen August 2014 und März 2015 - war der Feuerwehrmann aber gar nicht im Dienst. Er befand sich von Ende November bis Ende März im Krankenstand - "ein Bandscheibenvorfall", ließ er den Richter wissen.

Auf seiner rechten Hand hat der Feuerwehrmann sich übrigens nicht nur einen Totenkopf, sondern auch die Zahl "88" tätowieren lassen, die in einschlägigen Kreisen für "Heil Hitler" steht. Er habe mit dem Nationalsozialismus nichts am Hut, versicherte der Angeklagte, gemeint sei der 8. August - das Datum seiner Hochzeit. Der Totenkopf symbolisiere, "dass uns, mich und meine Frau, nur der Tod scheiden kann".

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