Im August erhielt Leser Fred P. aus Tirol eine Zahlungsaufforderung für die Haushaltsversicherung der verstorbenen Mutter. "Ich teilte der Versicherung telefonisch mit, dass meine Mutter verstorben ist und mein Bruder die nun leer stehende Wohnung übernahm", schilderte der Tiroler. Trotzdem flatterte wenig später eine Mahnung ins Haus. Obwohl Herr P. dann auch noch die Sterbeurkunde vorlegte, bekam er schließlich einen Anwaltsbrief, in dem ihm bei Nichtzahlung mit Klage gedroht wurde, weshalb er verärgert die Ombudsfrau kontaktierte.
Die Generali Versicherung bedauerte auf Anfrage den Fehler. Die zuständige Abteilung habe intern zu spät erfahren, dass der Bruder von Herrn P. die Wohnung übernommen hat. Der Vertrag wurde sofort storniert und die offene Forderung ausgebucht.
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