Neues Urteil

Wiener darf in Wohnung rauchen – aber nur tagsüber

Österreich
02.11.2015 17:00
Man muss davon ausgehen, dass dieser Rechtsstreit in Wien noch nicht beigelegt ist - obwohl nun das Landesgericht für Zivilrechtssachen als Berufungsgericht ein Rauchverbot für einen Wiener Mieter bestätigte. In der Nacht darf er auf der Loggia nicht mehr Zigarren qualmen, tagsüber schon.

Im Jänner hatte das Bezirksgericht Wien-Innere Stadt erstmals in Österreich einem Mieter das Rauchen in der eigenen Wohnung verboten. Genauer gesagt auf dem Balkon. Noch genauer gesagt Zigarren. Ganz genau gesagt in der Nacht. Denn der Qualm zog dem darüber liegenden Nachbarn ins Schlafgemach. Der klagte. Und gewann.

Das Erstgericht sprach sogar eine generelle Unterlassung aus. Sprich gar keine Zigarren in der Wohnung, keine auf der Loggia. Die Berufungsinstanz bestätigte das Urteil zwar im Wesentlichen, gab aber "Qualm frei" für die Tagesstunden. Konkret gilt ein absolutes Rauchverbot in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr früh, in der restlichen Zeit darf der Mieter seinem Genuss - bzw. der Belästigung des Nachbarn - weiter frönen. Aber eingeschränkt. "Ein bis zwei Zigarren" erlauben die Richter.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig,und man kann davon ausgehen, dass es das auch nicht wird. Wahrscheinlich muss sich zuerst der Oberste Gerichtshof mit der Sache auseinandersetzen, dann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Schließlich geht es ja um persönliche Freiheiten.

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