13 Messerstiche

Nachbarn getötet und Feuer gelegt: 20 Jahre Haft

Österreich
28.10.2015 14:02
Zu 20 Jahren Haft ist am Mittwoch ein 45-Jähriger verurteilt worden, der im November 2014 in Innsbruck seinen 63 Jahre alten Nachbarn erstochen und danach, um Spuren zu verwischen, in der Wohnung des Getöteten Feuer gelegt hatte. Die Leiche des Pensionisten wurde bei den Löscharbeiten entdeckt, der Verdächtige in der folgenden Nacht in einer Pizzeria festgenommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Unter Tränen hatte der Beschuldigte am ersten Verhandlungstag in der Vorwoche den Tathergang geschildert. Er habe seinen Nachbarn, den Hausmeister der Wohnanlage in der Reichenauer Straße, am 14. November besucht, um mit ihm über einen Brand in der Tiefgarage zu reden, der wenige Tage zuvor gelegt worden war.

"Ich weiß nicht mehr, warum ich zugestochen habe", erklärte der Angeklagte vor Gericht. Er erinnere sich nicht mehr an die Tat. Als er den leblosen Körper seines Nachbars gesehen habe, sei er jedoch in Panik geraten und habe versucht, die Spuren zu verwischen, indem er ein Feuer legte. Im Zuge der Löscharbeiten stießen die Einsatzkräfte wenig später dann auf die Leiche des Pensionisten.

"13 Mal in Rücken und Hals gestochen"
Staatsanwalt Robert Mader bezeichnete in seinem Schlussplädoyer am Mittwoch die Vorgangsweise des Beschuldigten als "brutal". "Er hat 13 Mal von hinten in den Rücken und in den Hals mit massiver Gewalt zugestochen", meinte der Staatsanwalt. Diese "wilde" Vorgangsweise müsse sich auch in der Höhe der Strafe auswirken, fügte Mader in Richtung der Geschworenen hinzu.

Verteidiger Markus Abwerzger hob in seinem Schlussplädoyer das reuige Geständnis des 45-Jährigen hervor. Die Tat sei nicht geplant gewesen und außerdem sei sein Mandant aufgrund seiner Alkohol- und Medikamentensucht hochgradig eingeschränkt gewesen, meinte der Anwalt.

Geschworenenurteil fiel einstimmig aus
Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger legten den Geschworenen zudem eine Einweisung des Angeklagten nahe, da Psychiater Reinhard Haller in seinem Gutachten von einer negativen Zukunftsprognose für den 45-Jährigen gesprochen hatte. Ihr Urteil fiel schließlich einstimmig aus. Sie bekannten den Angeklagten des Mordes und der Brandstiftung für schuldig und bescheinigten ihm auch Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Sie stimmten zudem der Einweisung des 45-Jährigen zu. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab.

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