Keine Beweise

Dschihad-Prozess: Zwei Mädchen freigesprochen

Österreich
23.10.2015 19:13
Zwei Mädchen sind am Freitag bei einem Prozess in Salzburg vom Vorwurf der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Die Anklage hatte der 16-jährigen Tschetschenin aus Salzburg und der 18-jährigen gebürtige Bosnierin aus Oberösterreich vorgeworfen, sich als Ehefrauen für IS-Kämpfer angeboten und die Fahrt in das Krisengebiet nach Syrien angetreten zu haben.

Laut Anklage hatten sich die beiden Beschuldigten im Spätsommer 2014 über das Internet kennengelernt, als sie sich über den Islamischen Staat informierten. Beide hätten geplant, sich mit IS-Kämpfern zu vermählen, obwohl sie diese noch nicht gekannt hätten. Das Ja-Wort sollen die beiden über Skype erteilt haben.

Am 29. Dezember traten sie die Reise an, im Zug nach Budapest trafen sie erstmals persönlich aufeinander. Über Rumänien, Bulgarien und der Türkei wollten sie nach Syrien. Doch schon am 30. Dezember wurden die Mädchen von rumänischen Grenzbeamten kontrolliert und wieder zurück nach Österreich geschickt, wo sie am 10. Jänner festgenommen wurden.

Staatsanwalt Marcus Neher war überzeugt, dass sich die beiden Mädchen als Mitglieder an einer terroristischen Vereinigung in dem Wissen beteiligt hätten, dass sie dadurch die Vereinigung oder deren strafbare Handlungen fördern. "Um sich nicht als Muslima, vor allem nicht als IS-Sympathisantinnen erkennen zu geben, packten sie ihre Schleier ein, die sie zu Hause gelegentlich trugen. Dass sie gewusst haben, was im Islamischen Staat abläuft, davon können wir gesichert ausgehen", verwies Neher auf Einträge im Internet.

Verteidiger kalmierten
Doch die Verteidiger waren anderer Ansicht und forderten einen Freispruch: Die Teenager hätten nicht gewusst, dass es sich beim IS um einen Terrororganisation handelt. "Meine Mandantin hat nicht gewusst, dass der IS eine solche ist", sagte der Verteidiger der 16-Jährigen, Rechtsanwalt Karl Wampl. Sie sei "pubertär von zu Hause ausgerissen." Die Tschetschenin sei im Internet gemobbt und als Hure bezeichnet worden, deshalb habe sie einfach weg wollen, erklärte Wampl.

Ins selbe Horn stieß der Verteidiger der 18-Jährigen, Rechtsanwalt Kurt Jelinek. Er bezweifelte, dass es einen bedingten Vorsatz gegeben hat. "Eine Wissentlichkeit besteht schon gar nicht. Es mangelt an der subjektiven Tatseite. Sie hat sich mit dem IS gar nicht beschäftigt. Ich sehe das Ganze als einen Hilfeschrei eines Mädchens, das nicht mehr weiter kann." In ihrer Familie hätten Ansprechpersonen gefehlt, in der Schule und auch in der Lehre habe sie Niederlagen erlitten. Schließlich sei sie im Internet "den Falschen in die Finger gekommen", referierte Jelinek.

Freisprüche im Zweifel
Für den Schöffensenat sei es nicht mit der - für ein Strafverfahren - erforderlichen Sicherheit nachweisbar gewesen, dass die Mädchen gewusst haben, dass sie mit ihren Handlungen die Terrorvereinigung IS unterstützen, erläuterte die Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg, Martina Pfarrkirchner, die Begründung der Freisprüche im Zweifel. Die zwei Teenager hatten ihre Unschuld beteuert. Staatsanwalt Neher meldete sogleich Nichtigkeitsbeschwerde an, weshalb die Freisprüche nicht rechtskräftig sind.

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