Vor allem wenn wieder einmal ein neuer Parksheriff durch die Neubauer Kandlgasse schlendert, stockt Alfred T. der Atem. "Ich habe die Beamten gefragt, wie ich den Quad richtig hinstellen soll. Die haben oft selbst keine Antwort. Andere übersehen wieder, dass ein Parkpickerl aufgeklebt ist."
Strafverfügung eindeutig falsch
Dabei sei das Gesetz völlig eindeutig, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer: "Quads sind mehrspurige Kraftfahrzeuge und daher parallel zum Fahrbahnrand - eben wie ein Auto - abzustellen. Außer es ist an der betreffenden Stelle etwas anderes verordnet." Die bisher letzte Strafverfügung über 68 Euro, die Alfred und Doris T. Mitte Oktober ins Haus flatterte, ist demnach eindeutig falsch. Hier wird das zu großzügige "Abstellen eines einspurigen Fahrzeuges" als Begründung für das Bußgeld angeführt.
Hoffer rät, solche Bescheide sofort zu beeinspruchen. "Das mache ich ja auch, und es wird mir dann in der Regel die Strafe erlassen", sagt der Quad-Fahrer. "Aber wie komme ich dazu, immer so viel Zeit und Mühe aufzuwenden?"
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