Kein Mordversuch

Ehefrau geschlagen und fast erstickt: Schuldspruch

Österreich
20.10.2015 19:45
Weil er seine Frau im Zuge eines Streits blutig geschlagen und ihr einen Polster auf das Gesicht gedrückt hatte, ist ein 53-jähriger Brite am Dienstagabend am Landesgericht Wiener Neustadt der absichtlich schweren Körperverletzung und gefährlichen Drohung schuldig gesprochen worden. Er wurde zu 27 Monaten Freiheitsstrafe, davon neun unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am 6. Jänner war ein Streit des Paares, in dem es um eine im Raum stehende Scheidung ging, völlig eskaliert. Er sei "explodiert", erklärte der Angeklagte, schrie beim Übergriff auch: "I'm gonna kill you!" Die neunjährige Tochter, das älteste der drei gemeinsamen Kinder, musste alles mit ansehen und schrie: "Daddy, stop!", als sich der Kampf der Eheleute durch das gesamte Haus zog. Als die Wut des Mannes endlich verebbte, ließ er von seinem Opfer ab - freiwillig, wie Verteidiger Rudolf Mayer betonte.

Frau in Brief an Richter: "Äußerst liebevoller Partner"
Der Gerichtspsychiater attestierte dem Angeklagten einen psychischen Ausnahmezustand und eine hochgradig emotionale Erregung. Laut medizinischem Gutachten waren die Verletzungen der 42-Jährigen in ihrer Gesamtheit schwer. Die mittlerweile geschiedene Frau sagte nicht aus, bezeichnete ihren Ex-Mann aber in einem Brief an den Richter als "äußerst liebevollen Partner", vor dem sie keine Angst habe. Seine Reue sei echt, erklärte sie weiter. Der Beschuldigte selbst gestand bei der Verhandlung, vehement auf seine Frau losgegangen zu sein, bestritt aber jegliche Tötungsabsicht.

53-Jähriger nach Verhandlung sofort enthaftet
Die Entscheidung der Geschworenen fiel schließlich einstimmig. Sie erkannten nach längerer Beratung auf freiwilligen Rücktritt vom Mordversuch, dessen der Mann ursprünglich angeklagt gewesen war. Als mildernd wurden das reumütige Geständnis und der bisherige ordentliche Lebenswandel gewertet, erschwerend war das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen. Der 53-Jährige wurde aufgrund der abgesessenen U-Haft sofort enthaftet. Der Verteidiger verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Der Fall hatte das Gericht bereits einmal beschäftigt: Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft den Mann wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung angeklagt, doch eine Richterin fällte ein Unzuständigkeitsurteil, weil sie das Geschehen als Mordversuch einschätzte. Nun folgten die Laienrichter der ursprünglichen Anklage.

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