Es geht um den undurchsichtigen Stadt-Land-Deal, bei dem das Land von der Stadt im Jahre 2007 fünf Spekulationsgeschäfte übernommen hat, die zum Zeitpunkt der Weitergabe eindeutig von Banken negativ bewertet waren.
Das Land lässt das nicht auf sich sitzen und fordert nun von der Stadt insgesamt 4,795 Millionen Euro Schadenersatz samt Zinsen. In der Schrift liest sich der Vorwurf wie folgt: "Diese Derivatgeschäfte habe die Stadt Salzburg mit verschiedenen Banken (Hypo Salzburg, Barclays Capital) abgeschlossen und sollen im September 2007 einen negativen Wert von Euro 4.795.000 gehabt haben. Dennoch soll das Land Salzburg auf Grundlage einer mündlichen Vereinbarung zwischen Dr. Othmar Raus als (Ex-) Finanzlandesrat des Landes Salzburg und Dr. Heinz Schaden als Bürgermeister der Stadt Salzburg im September 2007 ohne Gegenleistung der Stadt Salzburg diese negativen Derivatgeschäfte übernommen haben. Dr. Othmar Raus habe für den Abschluss dieser Vereinbarung mit Schaden keine Vertretungsmacht gehabt (es fehle die Zustimmung des Landtags oder zumindest der Landesregierung), weshalb die ’Raus-Schaden-Vereinbarung’ sittenwidrig und nichtig sei. Dieser offenkundige Missbrauch der Vertretungsmacht und die Nachteiligkeit der Vereinbarung für das Land Salzburg sei Dr. Heinz Schaden bekannt gewesen. Aufgrund Unwirksamkeit der "Raus-Schaden-Vereinbarung" strebt das Land Salzburg mit der vorliegenden Klage die Rückabwicklung an."
Acht Beschuldigte, Streit schon im U-Ausschuss
Die Klagesumme basiert auf den Erkenntnissen von Christian Imo, der für die Korruptionsstaatsanwaltschaft das brisante Gutachten erstellte. Es werden acht Beschuldigte geführt, die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen - schuld daran will aber keiner sein, bereits im U-Ausschuss belasteten sich die Beteiligten gegenseitig. Für alle gilt die Unschuldsvermutung. Stöckl brachte übrigens die Klage ein, da das Land Angst vor einer Verjährung hatte. Bürgermeister Heinz Schaden reagierte am Sonntag knapp: Die Stadt müsse die Klage nun mit ihren Anwälten prüfen. Für inhaltliche Einschätzungen sei es noch zu früh. Es bleiben vier Wochen Zeit, vor Gericht Stellung zu nehmen.
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