Kein gutes Vorbild

Eltern bei Übungsfahrt mit Tochter stockbetrunken

Österreich
09.10.2015 06:56
Eine Mutter, die im oberösterreichischen Steyr die Übungsfahrt ihrer 18-jährigen Tochter als Beifahrerin beaufsichtigen sollte, hat bei einer Polizeikontrolle 0,96 Promille im Blut gehabt. Doch auch der Vater und Ehemann, der auf der Rückbank im Auto mitfuhr, war kein besseres Vorbild - auch er hatte Alkohol intus. Ein nüchterner Angehöriger musste die Familie schließlich abholen.

Die Polizisten stoppten den Promille-Express gegen 18 Uhr bei einer Schwerpunktaktion auf der B122 am Stadtrand von Steyr. Die 18-jährige Lenkerin gab an, gerade eine Übungsfahrt für ihre Führerscheinausbildung zu absolvieren. Die 38-jährige Mutter fiel zwar nicht vom Beifahrersitz, aber gewaltig aus der Rolle. Ihre Fahne war so auffällig, dass die Ordnungshüter zum Alkotest baten. Prompt zeigte der Alkomat 0,96 Promille an.

Auch der mitfahrende Vater war laut Polizei sichtlich betrunken, deshalb wurde der Familie auch die Weiterfahrt untersagt. Die Tochter hatte zwar keinen Rausch, aber eben auch keinen Führerschein. Ein nüchterner Angehöriger brachte die drei schließlich nach Sierning, wo die Familie daheim ist.

Maximal 0,1 Promille für Begleitpersonen
Die Mutter darf nicht mehr bei Übungsfahrten begleiten, bekommt außerdem als Strafe eine Verwaltungsübertretung aufgebrummt. Der Strafrahmen beträgt - freilich nur theoretisch - bis zu 5000 Euro, erläutert die Linzer ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz. "Laut Gesetz muss sich die Begleitperson in einer körperlich und geistig geeigneten Verfassung befinden. Deshalb darf auch der Alkoholgehalt nicht mehr als 0,1 Promille betragen."

Der Grund dafür liegt klar auf der Hand: "Zur Aufsichtspflicht gehört, dass man beobachtet, ob der 'Schüler' die Verkehrsvorschriften beachtet. Man muss auch rechtzeitig Einfluss nehmen können, wenn die Fahrweise des Übenden nicht angemessen ist", erklärt Hotz.

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