Für Flüchtlinge
Hamburg will Gewerbeimmobilien beschlagnahmen
Das Gesetz, das voraussichtlich noch im Oktober von der Bürgerschaft (dem Landesparlament) verabschiedet werden soll, werde zunächst bis Ende März 2017 befristet.
Bereits in der Vergangenheit konnten Hamburger Behörden nach dem Polizeirecht zur Abwehr einer Gefahr Unterkünfte für Flüchtlinge in Beschlag nehmen. Allerdings war dies wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall nur schwer und vor allem nicht innerhalb kurzer Zeit durchsetzbar. Dies soll sich nun ändern, indem ein direkter Zugriff auf die Immobilien erlaubt wird.
Unterbringung unter bestimmten Voraussetzungen
Voraussetzung für die sogenannte Sicherstellung von Gebäuden und Grundstücken ist, dass sie ungenutzt sind. Außerdem muss den Angaben zufolge nachgewiesen sein, dass in den bestehenden Erstaufnahme- oder Folgeunterbringungen nicht mehr genug Plätze vorhanden sind, um alle Schutzsuchenden zu versorgen.
Nach Angaben der Innenbehörde erreichen derzeit täglich rund 400 neue Flüchtlinge Hamburg. Im Falle der Sicherstellung von Gewerbeflächen oder -immobilien ist die Stadt laut Gesetzentwurf verpflichtet, die Eigentümer "angemessen" zu entschädigen.
"Es geht nicht um privaten Wohnraum"
Justizsenator Steffen sagte: "Hier geht es nur um leer stehende gewerbliche Immobilien, nicht um privaten Wohnraum." Unter anderem die Linken hatten in der Vergangenheit auch die Beschlagnahmung von leer stehenden Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen ins Spiel gebracht. Das lehnt der sozialdemokratische Bürgermeister Olaf Scholz aber ab.
Auch in Berlin und Brandenburg ist die Nutzung derartiger Immobilien gegen den Willen der Eigentümer im Gespräch. Konkrete Schritte gibt es aber noch nicht.
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