"Frauenheld"

Sex-Affäre in Wiener Justizanstalt: 3,5 Jahre Haft

Österreich
14.09.2015 13:27
Der Prozess gegen einen Wachebeamten der Justizanstalt Wien-Josefstadt, der beschuldigt wurde, zwei Insassinnen sexuell bedrängt zu haben, ist am Montag zu Ende gegangen. Der bisher unbescholtene 41-Jährige wurde zu 3,5 Jahren unbedingter Haft verurteilt, er kämpfte bei der Verkündung mit den Tränen. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.

In der Verhandlung wurden am Montag sowohl weibliche als auch männliche Insassen und jene Justizwachebeamtin, die den Fall ins Rollen gebracht hatte, zu den Geschehnissen im Jahr 2012 befragt. Die Zeugen gaben ein teils widersprüchliches Bild wieder, die inkriminierte Vergewaltigung hat aber niemand mitbekommen. Einig waren sich die Insassen darüber, dass der angeklagte 41-Jährige einer der "netten" Beamten in der Justizanstalt war. "Er hat uns Mädels ein Cornetto gebracht bei 45 Grad in der Zelle", sagte etwa eine 48-jährige ehemalige Strafgefangene. Der Beamte sei immer sehr locker und freundlich und als "Frauenheld" verschrien gewesen.

"Wir haben alle für ihn geschwärmt"
Eine mittlerweile 31-jährige Frau, die 2012 in der Justizanstalt in Haft war, meinte: "Wir haben alle für ihn geschwärmt." Die ehemalige Strafgefangene hatte dem 41-Jährigen Avancen gemacht, als er sie zum Putzdienst herangezogen hat, doch er habe die Aufdringlichkeiten abgewehrt. "Er hat gesagt, das geht nicht, er darf das nicht", sagte die Zeugin, die sich auch bei der Ehefrau des Angeklagten, die bei der Verhandlung im Publikum saß, dafür entschuldigte. Auch habe sie dem umschwärmten Beamten Briefe geschrieben, die er nicht so erwidert habe, "wie ich es mir erhofft habe", sagte die 31-Jährige im Zeugenstand.

Eine weitere 25-jährige Zeugin, die in der Josefstadt inhaftiert war, sprach von einer Intrige gegen den Beamten. Die Anschuldigungen seien von der anzeigenden Beamtin und den Insassinnen, die sexuell bedrängt worden sein sollen, abgesprochen gewesen. Es hätten mehrere Frauen von dem überfürsorglichen Beamten geschwärmt, da sei es regelmäßig zu Eifersüchteleien und Missgunst gekommen. Eine der Frauen habe behauptet, mit dem verheirateten Familienvater nach der Haft "ein neues Leben anfangen" zu wollen.

Opfer sollte sich "locker machen"
Zu der angeklagten Vergewaltigung soll es vor drei Jahren gekommen sein. Im Sommer 2012 habe der Beamte einer Insassin den Putzmantel - sie war im Gefängnis als Reinigungskraft tätig - aufgeknöpft, an ihrer Brust gespielt, ihre Hand an seinen Penis geführt und sie schließlich mit den Schultern nach unten gedrückt, um sich oral befriedigen zu lassen.

Wenig später habe der Angeklagte sie abgeholt und im dritten Stock putzen lassen. Der Beamte habe sie in einen Aufenthaltsraum beordert, wieder die Tür abgesperrt, sie zu küssen begonnen und aufgefordert, sich "locker zu machen". Dann habe er sie und sich selbst ausgezogen, auf einem Sofa sei es zum vaginalen Geschlechtsverkehr gekommen. Auch eine andere Insassin wirft dem suspendierten Justizwachebeamten vor, sie von Herbst 2011 an wiederholt bedrängt und am ganzen Körper betastet zu haben, wofür die Staatsanwaltschaft den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angeklagt hat.

Bei der ersten Verhandlung im Februar hatte das Gericht ein Unzuständigkeitsurteil gefällt und dies mit der Indizienlage begründet. Nun entschied ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Nina Steindl zu den angeklagten Punkten Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung.

Unbedingte Haft aus generalpräventiven Gründen
Dem Opfer wurde vom Gericht ein Privatbeteiligtenzuspruch von 3000 Euro gewährt. Die Richterin setzte die Strafe mit einem Rahmen von bis zu zehn Jahren aufgrund der Unbescholtenheit des Angeklagten im unteren Drittel an. Steindl erachtete allerdings eine unbedingte Haft aus generalpräventiven Gründen für notwendig, da der Fall einen "massiven Schaden" für die anderen Justizwachebeamten bedeutete.

Anwalt Michael Vallender legte Nichtigkeit und Berufung ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Bei einem rechtskräftigen Urteil würde der Beschuldigte sein Amt und sämtliche damit verbundenen Pensions- und Abfertigungsansprüche verlieren.

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