Die Kärntner Pilzverordnung wurde novelliert, um sie zu vereinfachen. Dennoch sind zwei große Schnitzer passiert, wie Bergwacht-Landesleiter Johannes Leitner bestätigt: „Der gewerbliche Verkauf von Pilzen sollte erlaubt sein.“
Denn wer derzeit auf einem Super- oder Bauernmarkt mehr als zwei Kilogramm Herrenpilze oder Eierschwammerl kauft, der sollte besser einen großen Bogen um die Bergwacht machen; denn alles, was die zwei Kilogramm-Regel überschreitet, muss beschlagnahmt werden. Leitner: „Da nützt nicht einmal der Kaufbeleg etwas!“
Und sogar der Handel selbst könnte durch die verpfuschte Verordnung Probleme bekommen, weil jeder Lastwagen, der einen Supermarkt vor sieben Uhr früh oder nach 18 Uhr am Abend mit Pilzen beliefert, dürfte nicht mehr als zwei Kilogramm geladen haben. Die Bergwacht hofft, dass die Politik diese Fehler rasch wieder korrigiert…
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