Attacke mit Messer

Elf Jahre Haft für Mordversuch an Ex-Freundin

Österreich
31.08.2015 16:14
Ein 32-jähriger Arbeiter, der in der Nacht auf den 15. April 2015 im Wiener Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus seine Ex-Freundin mit einem Messer attackiert hatte, ist am Dienstag im Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch der Geschworenen fiel mit 5:3 Stimmen mit dem knappest möglichen Abstimmungsverhältnis zugunsten der Anklage aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter und Opfer waren seit 2010 ein Paar, wobei Staatsanwalt Andreas Mugler von einer "Gewaltbeziehung" sprach. Immer wieder habe der Mann die Frau geschlagen. Als sie Anfang 2015 Schluss machte und ins Frauenhaus zog, soll der 32-Jährige ihr telefonisch mit dem "Kopfabschneiden" gedroht haben, "wenn ich dich finde". Selbst einer Sozialarbeiterin gegenüber wiederholte er die Morddrohungen gegen seine Ex-Freundin.

Dass die Frau mit dem gemeinsamen dreijährigen Sohn und ihrer vier Jahre alten Tochter am 14. April dem Mann einen Besuch abstattete, nannte der Staatsanwalt "nicht unbedingt die beste Idee". Nachdem sich zwei zur Sicherheit mitgekommene Begleiter entfernt und sie die Kinder schlafen gelegt hatten, entbrannte einmal mehr ein Streit.

Staatsanwalt: Erscheinen der Tochter verhinderte Mord
Plötzlich habe der Mann, nachdem es zuvor schon Schläge und Tritte gehagelt hatte, zu einem Fleischermesser gegriffen, um dies der Frau mit voller Wucht und in Tötungsabsicht in den Bauch zu stoßen, so der Anklagevertreter. Ihr sei es gelungen, sich geistesgegenwärtig wegzudrehen und nach dem Messer zu greifen, sodass die Klinge nur ihre Hand durchstieß.

Der Staatsanwalt zeigte sich davon überzeugt, dass die 29-jährige Frau nicht mehr am Leben wäre, wenn deren vierjährige Tochter den Angeklagten nicht bei der Tat gestört hätte. Die Kleine war mitten in der Nacht aufgewacht, weil sie einmal mehr einen Streit zwischen ihrer Mutter und ihrem Stiefvater mitbekam. Als das Mädchen nachschauen ging, holte der Mann laut Anklage gerade ein zweites Mal mit dem Messer aus, nachdem er bereits einmal zugestochen hatte. Der entsetzte Aufschrei und das beginnende Weinen der Vierjährigen hätten den Täter kurz abgelenkt, weshalb es der Frau gelang, aus der Wohnung zu fliehen, erläuterte der Staatsanwalt.

Verteidigerin räumt ein: "Er wollte ihr wirklich wehtun"
"Er wollte ihr wirklich wehtun", räumte Verteidigerin Christine Lanschützer in ihrem Eingangsplädoyer ein, umbringen habe ihr Mandant seine Ex-Freundin aber nicht wollen: "Wenn er sie töten will, hindert ihn ein weinendes Kind nicht daran. Er wird so lange zustechen, bis der Tod eintritt."

Der Angeklagte selbst versicherte, er habe der Frau mit Absicht und gezielt in die Hand gestochen. Von einem Stoß in Richtung Bauch könne keine Rede sein. Zum Motiv meinte er, er habe nicht verstanden, weshalb sie sich zu später Stunde mit ihm über die Kinder unterhalten wollte: "Es entspricht keiner Logik, das man nach zwölf Uhr in der Nacht über das Sorgerecht spricht." Er wisse "bis heute nicht, weshalb es zur Trennung gekommen ist". Er habe die Frau nämlich nie geschlagen und misshandelt. Das habe sie nur behauptet, um im Frauenhaus unterzukommen.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten schließlich mit einem äußerst knappen Ergebnis des Mordversuchs schuldig. Die Verteidigerin erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

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