Droht Rückbau?

Zukunft des EM-Stadions ungewiss

Kärnten
28.08.2015 15:26
Nach dem überraschenden Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes sitzt bei Stadion-Fans der Schock tief. Damit ist ja, wie berichtet, sowohl die „Permanentmachung“ des Oberranges wie auch die Bewilligung als „Multifunktionale Veranstaltungsstätte“ aufgehoben...

Was das bedeutet?

Das „UFO“ ist ab sofort nur noch für 12.000 Fußball-Besucher zugelassen; groß genug für die Klagenfurter Austria, aber sicher viel zu klein für ein Cupfinale oder gar ein Länderspiel.

Und alles andere als Fußball darf ja überhaupt nicht mehr stattfinden.

Veranstalter Thomas Semmler, der mit seinem Team heuer das Motorrad-Spektakel „Masters Of Dirt“ nach Klagenfurt gebracht und das Stadion mit

„Hängen in der Luft“

rund 28.000 Besuchern gefüllt hatte, wollte im kommenden Jahr zwei Großkonzerte veranstalten. „Am 20. Oktober wollten wir alles in einer Pressekonferenz präsentieren. Doch jetzt hängen wir in der Luft und können gar nichts fixieren“.

Auf dem Fußballsektor sieht zumindest Austria-Boss Peter Svetits die Entwicklungen nicht nur negativ: „Ich bin nicht unglücklich darüber, dass nur noch Fußball gespielt werden darf. Der Rasen war immer in einem fürchterlichen Zustand.“ Aber auch „sein“ Mietvertrag lautet auf 30.000 Plätze: „Da werden wir reden müssen.“

Dass es überhaupt so weit kommen konnte, liegt an einer Kette politischer Fehlentscheidungen. Zunächst hatte man auf eine Umweltprüfung verzichtet und dafür garantiert, das Stadion nach der Europameisterschaft zurückzubauen. Was etwa Innsbruck tat und heute mit seinem 18.000 Plätze zählenden „Tivoli“ keine weiteren Probleme hat.

In Klagenfurt wurde dann aber scheibchenweise weiterverhandelt; von 12.000 auf 20.000, dann 22.000 und schließlich blieb es bei den 30.000. Was die Anrainer und ihren Anwalt Franz Unterasinger schließlich bis zum Höchstgericht trieb.

Land ist am Zug

Wie es jetzt weitergeht? Vereinfacht gesagt: Das Landesverwaltungsgericht muss entscheiden, ob vielleicht doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung abgeführt werden muss. Um das zu beurteilen, hat es ein halbes Jahr Zeit. Im Extremfall könnte am Ende eines solchen Verfahrens – was wiederum bis zu eineinhalb Jahren dauern kann und erneute Einsprüche möglich macht – der ursprünglich vereinbarte Rückbau drohen; samt weiteren enormen Kosten.

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