Vor Schulstart

Flüchtlingskinder: Lehrer beklagen mangelnde Hilfe

Österreich
26.08.2015 14:42
In zwei Wochen ist Schulbeginn, und das bedeutet für viele Flüchtlingskinder in Österreich, dass sie bald die Schulbank drücken werden. Denn auch für sie gilt die österreichische Schulpflicht. Doch die Lehrergewerkschaft fühlt sich während der Vorbereitungen auf den Schulstart vom Unterrichtsministerium nicht entsprechend unterstützt. Zwar hat das Ministerium einen Leitfaden für den Umgang mit Flüchtlingskindern verschickt, doch das sei eindeutig zu wenig, meinte Paul Kimberger, Chef der Pflichtschullehrer-Gewerkschaft, am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal".

In dem Schreiben des Unterrichtsministeriums wird zwar auf die besondere Situation der jungen Flüchtlinge hingewiesen, die in der Schule erstmals wieder in einem geschützten Bereich einem geregelten Tagesrhythmus folgen, bzw. auf den Umstand, dass es durch eventuelle Verlegungen der Flüchtlingsfamilien zu hohen Fluktuationen unter den Schülern kommen könne. Ob es aber auch zusätzliche Ressourcen geben wird, ist nicht klar: Darüber "finden derzeit intensive Beratungen mit dem Finanzministerium statt", heißt es in dem Schreiben.

Kimberger wünscht sich Lehrer aus Kriegsgebieten
Für Kimberger kommt die Reaktion des Unterrichtsministeriums viel zu spät: "Das Ministerium macht seinem Ruf alle Ehre, das Problem ist doch schon seit Monaten bekannt." Außerdem vermisste er im Gespräch mit dem ORF-Radio auch genügend Schulpsychologen und Sozialarbeiter zur Unterstützung der Lehrer sowie die temporäre Anstellung von Lehrern aus den Kriegsgebieten, die die Kinder in deren Muttersprache unterrichten könnten. Dabei hätte man aus der Flüchtlingskrise in den 90er-Jahren (Balkankriege, Irakkrieg) gerade diese Lehre gezogen, so der Gewerkschafter.

Verwunderung in der SPÖ über "billige Polemik"
In der SPÖ zeigte man sich über die Kritik des Gewerkschaftschefs verwundert. "Es ist bedauerlich, dass Kimberger gerade ein so sensibles Thema wie Flüchtlingskinder für billige Polemik missbraucht. Gefordert sind jetzt nicht verbale Angriffe, sondern ein voller und gemeinsamer Einsatz für die Sache", meinte SP-Bundesgeschäftsführer Gerhard Schmid. Mit seiner Forderung nach mehr Schulpsychologen "rennt Kimberger mit großer Geste offene Türen ein. Denn es ist kein Geheimnis, dass das Bildungsministerium mehr Ressourcen benötigen wird", betonte Schmid. Deshalb verhandle Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek mit dem Finanzminister auch über zusätzliche Mittel.

5000 zusätzliche Schüler im neuen Schuljahr
Das Bildungsressort rechnet aufgrund der Flüchtlingssituation mit 5000 zusätzlichen schulpflichtigen Kindern im neuen Schuljahr. Das seien etwas weniger als ein Prozent aller Kinder zwischen sechs und 14 Jahren, also im schulpflichtigen Alter. Unklar ist aber die Verteilung auf die einzelnen Länder bzw. Schulen. Da sich der Aufenthaltsort der Asylwerber durch neue Quartiere ändern kann, können die Landesschulräte nicht exakt planen. Insgesamt sollte es aber keine Platzprobleme geben: Die 5000 Schüler entsprechen in etwa dem jährlichen demografischen Schülerrückgang, hieß es.

Status als Außerordentlicher währt meistens ein Jahr
Grundsätzlich sind Flüchtlingskinder wegen ihrer im Regelfall fehlenden Deutschkenntnisse als außerordentliche Schüler einzustufen. In der Volks-, der Haupt- bzw. der Neuen Mittelschule und der AHS-Unterstufe haben sie als solche die Möglichkeit, an einem Sprachförderkurs teilzunehmen. Außerordentlich bleibt man grundsätzlich für zwölf Monate, dieser Status kann aber für ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn die Sprache "ohne eigenes Verschulden" nicht ausreichend erlernt werden konnte.

AHS-Direktoren müssen über Aufnahme entscheiden
Im Regelfall kommen die Flüchtlingskinder in eine Volksschule oder Haupt- bzw. Neue Mittelschule. Sie können ihre Schulpflicht allerdings auch an AHS-Unterstufen erfüllen, wobei diese aber nicht verpflichtet sind, außerordentliche Schüler aufzunehmen. Die Entscheidung über eine AHS-Aufnahme trifft der jeweilige Direktor, der beurteilen muss, ob aufgrund der jeweiligen Vorbildung die Voraussetzung für einen erfolgreichen Besuch der Schule gegeben sind.

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