Ab dem 1. Jänner 2016 müssen nicht nur alle Geschäftslokale barrierefrei sein, sondern auch alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, barrierefrei angeboten werden.
Während die dafür nötigen Umbauarbeiten kärntenweit auf Hochtouren laufen, kommt es jedoch immer wieder zu unangenehmen Zwischenfällen: So wurde Anfang Juli eine gehbehinderte Pensionistin (79) aus Villach mit ihrem Elektroscooter aus dem Warteraum einer Arztpraxis verwiesen.
„Obwohl der Raum ja grundsätzlich barrierefrei zugänglich wäre, wurde mir von der Ärztin verboten, weiterhin mit dem Scooter hineinzufahren“, schildert die 79-Jährige, die schon seit über zwei Jahren wegen einer Hüftgelenksarthrose auf ihren E-Scooter angewiesen ist.
„Mir blieb nichts anderes übrig, als den Arzt zu wechseln“, so die Frau, die wegen dieses Falles bereits mit dem Zivilinvalidenamt in Kontakt getreten ist.
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