"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen konnten wir helfen

Ombudsfrau
22.08.2015 10:00
Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, bei denen es uns gelungen ist, den Betroffenen eine Sorge abzunehmen. Dafür sagen wir Danke, auch an alle, die uns beim Helfen helfen!

Festnetztelefon quittierte Dienst
Probleme mit seinem Telefonanschluss hatte Peter K. aus Niederösterreich. "Weil mein Festnetztelefon nicht mehr funktionierte, rief ich einen Servicetechniker. Dieser teilte mir mit, dass die Leitung in Ordnung, der Apparat aber kaputt sei", schilderte der Leser. Der Niederösterreicher kaufte direkt beim Techniker des Telekomanbieters ein neues Festnetztelefon. Doch auch dieses quittierte nur wenige Wochen später seinen Dienst. Deshalb wandte sich Herr K. an die Kunden-Hotline des Unternehmens, bei der ihm schlicht mitgeteilt wurde, dass der Anschluss intakt, der Apparat aber sein Privatbesitz sei und man deswegen nicht helfen könne. Verärgert wandte sich der Leser an die Ombudsfrau. A1 reagierte auf die Anfrage der Redaktion umgehend und teilte mit, dass Herr K. ein neues Festnetztelefon erhält.

Kein Umtausch für reduziertes Kleid
Ein neues Kleid für die Hochzeit ihres Sohnes kaufte sich Elisabeth E. aus Wien im Schlussverkauf einer Modekette. "Leider war mir das Kleid eine Spur zu groß. In einer anderen Filiale habe ich dann den gleichen Artikel in einer passenden, etwas kleineren Größe gefunden. Ich bat um einen Umtausch, doch dieser wurde strikt abgelehnt", war die Wienerin enttäuscht. Von der Filialleitung wurde sie an den telefonischen Kundenservice verwiesen, den sie erst nach mehreren Versuchen erreichen konnte. "Auch dort bin ich mit meiner Bitte um eine Lösung abgeblitzt", so die Leserin weiter. Das Modeunternehmen C&A bedauerte gegenüber der Ombudsfrau die entstandenen Unannehmlichkeiten. Man sei davon ausgegangen, dass durch entsprechende Hinweise auf den Verkaufsständern für die Kundin klar gewesen sei, dass bei nochmals reduzierten Artikeln kein Umtausch möglich ist. In Kulanz darf die Kundin das Kleid aber ausnahmsweise zurückgeben und erhält einen Rabattgutschein für ihren nächsten Einkauf.

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