"Krone"-Ombudsfrau

Streik und Stornokosten einzige Urlaubserinnerung

Ombudsfrau
20.08.2015 12:30
Wenn Fluglotsen oder Lokführer in Streik treten, liegen bei vielen Reisenden die Nerven blank. Man weiß oft nicht einmal, ob man sein Reiseziel überhaupt erreicht. Einer Leserin ist genau das passiert. Wegen eines Bahnstreiks in Deutschland konnte die Wienerin nicht nach Hamburg reisen. Als einzige Urlaubserinnerung blieben ihr der Streik und hohe Stornokosten.

Im Mai 2015 wollte Marina K. aus Wien mit der Bahn nach Hamburg fahren, um dort an den großen Feierlichkeiten zum Hamburger Hafengeburtstag teilzunehmen. Die Vorfreude bei der Wienerin auf die lang ersehnte Reise war groß. Hotel und Aktivitäten, wie eine abendliche Hafenrundfahrt samt Dinner und die Teilnahme an der großen Auslaufparade, waren gebucht. Doch der Lokführer-Streik der Deutschen Bahn machte der Wienerin einen saftigen Strich durch die Rechnung. "Wegen des Bahnstreiks in Deutschland hatte ich keine Möglichkeit, nach Hamburg zu kommen, da der von mir gebuchte Nachtzug nicht gefahren ist und auch einen Tag später eine Fahrt unmöglich war", ärgerte sich die Wienerin in ihrem Schreiben an die Ombudsfrau.

Mit dem Flugzeug in die Hansestadt zu reisen, war für Frau K. keine Alternative, weil sie von ihrem Arzt wegen einer Erkrankung ein Flugverbot auferlegt bekommen hatte. Alle Versuche von Frau K., doch noch nach Hamburg zu kommen, scheiterten. Pech also für die Wienerin. "Ich habe zwar die Kosten für das Zugticket ersetzt bekommen, blieb aber auf Stornokosten von rund 500 Euro für Hotel und die Ausflüge sitzen", so die Leserin weiter.

Reisestornoversicherung hätte nicht gezahlt
Eine Reiseversicherung hatte Frau K. keine abgeschlossen, wobei diese in einem solchen Fall wohl auch nicht eingesprungen wäre, wie Peter Hiesberger, Leiter der Schadensabteilung bei der Europäischen Reiseversicherung, weiß. "Streiks sind bei Reiseversicherungen so gut wie immer als Stornogrund ausgeschlossen, auch bei uns. Grund dafür ist, dass das Streikrisiko mittlerweile weltweit, vor allem aber in den asiatischen und südeuropäischen Ländern, versicherungstechnisch einfach nicht mehr kalkulierbar ist", so der Experte.

ÖBB ließen Kulanz walten
Sehr entgegenkommend haben sich im konkreten Fall die ÖBB gezeigt, mit denen der Beförderungsvertrag zustande gekommen war, da von ihnen das Ticket ausgestellt wurde. Auf Anfrage teilte man der Ombudsfrau mit, dass Folgekosten und Kosten für nicht nutzbare Leistungen am Zielort nach den geltenden Fahrgastrechten nicht ersetzt werden. Diese seien nicht Gegenstand des Beförderungsvertrages. Weil man die Enttäuschung der Kundin aber verstehen könne, hat man sich in einmaliger Kulanz entschieden, einen Teil der Stornokosten in Form von ÖBB-Reisegutscheinen zu erstatten.

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