Geben die Bayern auf?
Am Parkplatz wurde ihr die Bankomatkarte gestohlen, ihr Konto geplündert. Erst nach Intervention durch die Arbeiterkammer übernahm die Bank den Schaden – auf Kulanz, denn der Kunde habe die Tastatur mit der Hand abzudecken. Ein OGH-Urteil hingegen besagt, ohne Anlass könne diese Aufmerksamkeit nicht verlangt werden.
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