Bluttat in Salzburg

Ehefrau erstochen: Wirt nicht zurechnungsfähig

Österreich
17.08.2015 17:20
Nach der Bluttat am 8. Juli in einem Hotel im Salzburger Pongau, bei der die 58-jährige Senior-Chefin erstochen wurde, hat jetzt ein Gerichtsgutachter dem verdächtigen 65-jährigen Ehemann des Opfers eine Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt attestiert. Die Ermittlungen sind laut Staatsanwaltschaft aber noch nicht abgeschlossen.

"Aufgrund des eingelangten neuropsychiatrischen Sachverständigengutachtens ist derzeit davon auszugehen, dass der Beschuldigte die ihm angelastete Tötungshandlung in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand begangen hat", so Robert Holzleitner, der stellvertretende Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, am Montag. Über den näheren Inhalt des Gutachtens machte der Staatsanwalt keine Angaben.

Der Mann befinde sich in vorläufiger Anhaltung, die den bisherigen Freiheitsentzug fortsetze, sagte Holzleitner. Die vorläufige Anhaltung werde von einer entsprechenden ärztlichen Behandlung begleitet und sei das Gegenstück zu einer Untersuchungshaft. Für den Fall, dass sich an der Einschätzung der Zurechnungsunfähigkeit nichts ändere, komme es nach Abschluss der Ermittlungen zu einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Betroffenen in eine Anstalt. Über diesen Antrag muss dann das Gericht entscheiden.

Wirt legte nach Tat Geständnis ab
Der Tat war offenbar ein Beziehungsstreit vorausgegangen. Kurz vor 8 Uhr wurde die Seniorwirtin in einem Durchgang des Hotels, der zu einem Nebengebäude führte, mit einem Fleischermesser erstochen. Ihr Ehemann wurde kurz danach festgenommen. Er hatte in einer ersten Einvernahme die Tat im Wesentlichen gestanden, über das Motiv aber keine klare Angaben gemacht. Der Seniorwirt war zur Tatzeit betrunken, nach der Festnahme hatte er rund 1,5 Promille Alkohol im Blut.

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