"Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist", erklärte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. "Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich."
Leipzig-Trainer Ralf Rangnick hatte in einer schriftlichen Stellungnahme am Dienstag eine Wiederholung der Partie angeboten. Das Sportgericht werte das Angebot als "faire Geste", es ändere aber nichts an der Entscheidung. "Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit. Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein", bekräftigte Lorenz.
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