Kündigungsspesen für Bausparvertrag eines Verstorbenen
Weil ihr Ehemann leider verstarb, kündigte Ingrid G. aus Wien den kurz vor dem Ableben ihres Mannes neu abgeschlossenen Bausparvertrag. Dafür wollte die Bausparkasse aber hohe Spesen. "Mir wurde mitgeteilt, dass ich die Gebühren nur vermeiden kann, wenn ich den Bausparvertrag wieder aufleben lasse", schilderte Frau G., die diesem Vorschlag auch zustimmte. Geärgert hat sie sich im Nachhinein über diese Vorgehensweise der Bausparkasse aber trotzdem und wandte sich Hilfe suchend an die Ombudsfrau. Die Wüstenrot Bausparkasse bedauerte gegenüber der Ombudsfrau, dass nicht sofort auf die Reklamation von Frau G. eingegangen, sondern eine Reaktivierung des Bausparvertrages empfohlen worden war. In Kulanz wurden die bezahlten Spesen nun an die Leserin zurückerstattet.
Handy sollte getauscht werden, verschwand aber
Ärger bereitete Marianne P. aus Wien ihr Mobiltelefon. "Nach der mittlerweile fünften Reparatur sollte mein Handy endlich ausgetauscht werden. Ich habe das Gerät mit allen Unterlagen an die Reparaturfirma gesendet und erhielt keine Rückmeldung", berichtete die Leserin. Als die Wienerin die Reparaturfirma kontaktierte, teilte man ihr mit, dass das Handy nicht angekommen sei. Sie schickte eine Bestätigung der Post nach und erntete wieder Schweigen. Auf telefonische Nachfrage teilte man Frau P. schließlich mit, dass die Nachforschungsabteilung mit dem Fall betraut sei und sie sich gedulden müsse. "Seither tut sich nichts", so Frau P. weiter. Hersteller Samsung hat auf die Anfrage der Ombudsfrau rasch reagiert, entschuldigte sich für die sehr lange Wartezeit und ließ der Leserin nun ein neues Mobiltelefon in besserer Ausführung zukommen.
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