Ärztin verurteilt:

Blaulicht-Missbrauch und falsche Aussage

Steiermark
06.08.2015 22:02
Falschaussage bei der Polizei und die mehrmalige missbräuchliche Verwendung von Blaulicht und Folgetonhorn: Wegen dieser Delikte musste sich eine nebenberufliche Polizeiärztin am Donnerstag vor dem Straflandesgericht Graz verantworten. Sie plädierte auf nicht schuldig, ein Aktenverstoß sei schuld an der Misere.

Seit 28 Jahren steht die 60-Jährige im Dienst der Polizei. Bis zur Strukturreform 2005 hatte sie auch einen Dienstwagen zur Verfügung, von dort an musste sie privat zu den Einsatzorten fahren. 2007 informierte sich die Ärztin über eine Blaulichtgenehmigung beim zuständigen Referat des Landes Steiermark. Vorläufige Antwort: Einem Antrag würde nicht stattgegeben werden.

Bescheid spurlos verschwunden
Vier Jahre später stellte sie dennoch einen Antrag: abgelehnt! Heute behauptet die Ärztin aber, im Mai 2012 einen positiven Bescheid erhalten zu haben. Auch ihr Mann hält ihr die Stange, erzählt, ihn sogar in seinen Händen gehalten zu haben. Das Problem: Er ist spurlos verschwunden, auch beim Land scheint nichts auf. "Ein Aktenverstoß", wie ihr Anwalt plädiert.

Falsche Aussage nach Unfall
Eine Sache für das Gericht wurde alles im November 2014: Im Zuge eines Einsatzes schaltete die Grazerin das Blaulicht ein, hatte aber einen Unfall. Bei der Polizei sagte sie aus, einen Bescheid für das Blaulicht zu besitzen, konnte diesen aber nicht vorweisen. "Kurz vor meiner Pensionierung schieße ich mir mit einer Falschaussage doch nicht selber ins Knie!", rechtfertigt sich die Frau.

Richter Stefan Koller glaubt ihr kein Wort: "Das sind zu viele Zufälle auf einmal." Schuldig in allen Anklagepunkten, fünf Monate bedingte Freiheitsstrafe. Berufung wurde eingelegt.

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