"Grundsätzlich gilt alles, was in einem Reiseprospekt beschrieben oder mit bunten Fotos bebildert wird, als zugesagte Eigenschaft einer Pauschalreise", sagt Dunst. Dass die Angaben jedoch nicht immer der Realität entsprechen, zeigt die naturgemäß zu dieser Jahreszeit steigende Zahl an Beschwerden. Wenn es mit einem Zimmerwechsel nicht getan ist, um den Urlaub zu retten, empfiehlt die Konsumentenschutz-Landesrätin, alle Mängel sorgfältig zu dokumentieren – mit Fotos, Videos, Namen und Adressen von Leidgenossen sowie einer schriftlichen Bestätigung der Reiseleitung. "Das macht es leichter, nachträglich eine Preisminderung geltend zu machen", heißt es. Bis zu 40 Prozent gibt es bei Fluglärm, fehlendem Meerblick oder dem Ausfall der Klimaanlage retour.
Bei weiteren Fragen stehen die Konsumentenschützer des Landes unter 057-600/23 46 zur Verfügung.
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