Betrugsprozess

Kartnigs Haftstrafe auf drei Jahre reduziert

Sport
05.08.2015 16:50
Die Strafe für Hannes Kartnig unter anderem wegen versuchten Betrugs ist am Mittwoch im Oberlandesgericht Graz auf drei Jahre unbedingte Haft reduziert worden. Der ehemalige Sturm-Graz-Präsident war im Vorjahr zu vier Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Er hatte dagegen berufen. Das Fußfesselverbot bleibt, die Entscheidung ist rechtskräftig.

In seinem Schlusswort betonte Kartnig einmal mehr, wie leid ihm alles tue: "Ich habe niemandem Geld gestohlen. Ich bin am Ende, ich verliere alles. Es tut mir leid, dass ich Sturm das angetan habe", beteuerte der Ex-Präsident. Der Verteidiger führte das Alter des Angeklagten (63) als Milderungsgrund an, doch das Gericht lehnte diese Sichtweise ab.

Staatsanwalt: "Maßvolle Reduktion der Strafe"
Oberstaatsanwalt Reinhard Kloibhofer hatte sich für eine "maßvolle Reduktion der Strafe" ausgesprochen und war auch nicht vehement für ein Fußfesselverbot eingetreten. Doch seitens des Gerichts bleibt das Verbot des elektronisch überwachten Hausarrests vorläufig aufrecht, nach der Hälfte der Strafe könnte Kartnig neu ansuchen.

Der Anklagepunkt in diesem Fall: Der frühere Fußball-Klubchef hatte versucht, vom Land eine Haftung für einen Kredit zu bekommen, obwohl der Verein nach Meinung des Gerichtsgutachters damals bereits zahlungsunfähig war.

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(Bild: KMM)



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