Für viele ist er die schönste Zeit des Jahres: der langersehnte Sommerurlaub. Doch oft vermiesen Baustellen direkt vor dem Hotelbalkon, Bagger, die die Strandpromenade beackern, oder ekelhafte "Mitbewohner" wie etwa Milben, Wanzen und anderes Ungeziefer bereits kurz nach Urlaubsantritt die gute Laune.
Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der Kärntner Arbeiterkammer (AK): "Solche Mängel sollen sofort beim Ansprechpartner des Reiseveranstalters oder direkt beim Hotelbetreiber beanstandet werden." Denn vielleicht kann man vor Ort das Problem lösen. Gibt es aber keine Lösung, haben Urlauber Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Dann ist es wichtig, Beweise zu sichern, und zwar durch Fotos, Videos oder Augenzeugen, die im Ernstfall die Missstände bestätigen.
Außerdem sollte man eine schriftliche Bestätigung der Reiseleitung verlangen, aus der hervorgeht, dass man die Mängel gerügt hat. Unmittelbar nach der Rückkehr sollen Konsumenten ihre Ansprüche auf Preisminderung beim Reiseveranstalter geltend machen, schriftlich und eingeschrieben, binnen zwei Jahren ab Rückkehr. Ein Schadenersatzanspruch kann sogar noch binnen drei Jahren ab Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden.
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